„16-fache Beihilfe zum Mord, davon - in einem Fall in 160 tateinheitlichen Fällen, - in drei Fällen in 1.100 tateinheitlichen Fällen, - in drei Fällen in 1.200 tateinheitlichen Fällen, - in drei Fällen in 1.900 tateinheitlichen Fällen, - in drei Fällen in 2.300 tateinheitlichen Fällen, - und in drei Fällen in 2.800 tateinheitlichen Fällen“ Urteil des LG München II vom 12. Mai 2011 – 1 Ks 115 Js 12496/08 (Memento des Originals vom 28. Februar 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.junsv.nl
„16-fache Beihilfe zum Mord, davon - in einem Fall in 160 tateinheitlichen Fällen, - in drei Fällen in 1.100 tateinheitlichen Fällen, - in drei Fällen in 1.200 tateinheitlichen Fällen, - in drei Fällen in 1.900 tateinheitlichen Fällen, - in drei Fällen in 2.300 tateinheitlichen Fällen, - und in drei Fällen in 2.800 tateinheitlichen Fällen“ Urteil des LG München II vom 12. Mai 2011 – 1 Ks 115 Js 12496/08 (Memento des Originals vom 28. Februar 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.junsv.nl
„16-fache Beihilfe zum Mord, davon - in einem Fall in 160 tateinheitlichen Fällen, - in drei Fällen in 1.100 tateinheitlichen Fällen, - in drei Fällen in 1.200 tateinheitlichen Fällen, - in drei Fällen in 1.900 tateinheitlichen Fällen, - in drei Fällen in 2.300 tateinheitlichen Fällen, - und in drei Fällen in 2.800 tateinheitlichen Fällen“ Urteil des LG München II vom 12. Mai 2011 – 1 Ks 115 Js 12496/08 (Memento des Originals vom 28. Februar 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.junsv.nl
„16-fache Beihilfe zum Mord, davon - in einem Fall in 160 tateinheitlichen Fällen, - in drei Fällen in 1.100 tateinheitlichen Fällen, - in drei Fällen in 1.200 tateinheitlichen Fällen, - in drei Fällen in 1.900 tateinheitlichen Fällen, - in drei Fällen in 2.300 tateinheitlichen Fällen, - und in drei Fällen in 2.800 tateinheitlichen Fällen“ Urteil des LG München II vom 12. Mai 2011 – 1 Ks 115 Js 12496/08 (Memento des Originals vom 28. Februar 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.junsv.nl