§ 3h Verbotsgesetz 1947 in der Fassung vom 20. März 1992: „Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.“
Vgl. Prantners Freunde: Neues von ganz rechts. In: DÖW, Oktober 2002. Abgerufen am 6. Oktober 2015: „Ebenfalls interviewt wurde einer der Zur-Zeit-Herausgeber, FPÖ-Bundesrat John Gudenus. (Zur Zeit 40/2002) Dieser bekennt entgegen aller[sic!] gegenteiligen Beteuerungen der damaligen FPÖ-Vorsitzenden Riess-Passer, dass es mit der FPÖ eine Partei gibt, die ein Wochenblatt wie 'Zur Zeit' unterstützt. (Ebenda, S. 4) Wohl mit Blick auf das Verbot nationalsozialistischer Propaganda und der Leugnung von NS-Verbrechen meint Gudenus abschließend über sein Blatt: ‚Erfreulich finde ich es, dass diese Zeitung dem freien Wort und freien Gedanken Raum schafft, soweit es die österreichischen Gesetze zulassen.‘ (Ebenda)“
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Gudenus 2, Familienzweig von Gabriel Johann Georg Johann Baptist Virgil Anton, Freiherr von Gudenus in der Version 6. Dezember 2004. In: genealogy.euweb.cz. Miroslav Marek (Hrsg.), abgerufen am 20. August 2019: „Johann Baptist Carl, Herr auf Els, *23.11.1940; m.12.8.1972 Marie-Luise Bilogan (*17.6.1951)“. Alle Familienmitglieder mit diesem Namen bis zum ersten Ahnen in dem Stammbaum zurück im Jahr 1795 trugen und tragen den Namen Johann. Seiner Namensversion Johann Baptist Carl als Geburtsname steht im Zentralen Melderegister (ZMR) als historischer [= weil die Person verstorben und die Daten nicht mehr änderbar sind] Eintrag der amtliche Name John Gudenus (hier ohne weitere Vornamen) gegenüber; ZMR-Auskunft vom 20. August 2019.