RP Online: Behörden lassen 140 Demonstranten frei. 28. Juli 2009. (rp-online.de (Memento vom 12. September 2012 im Webarchiv archive.today), abgerufen am 16. August 2010)
Übersetzungsservice englishtogerman.wordpress.com: Dokument: Die Anklageschrift des Kahrizak-Prozesses, Autor: stellvertretenden Teheraner Militärstaatsanwalt Abbas Parsapour, datiert: 16. Dezember 2009 (25. Azar 1388), 11 der 12 Angeklagten sind Mitglieder der Iranischen Streitkräfte, Brigadegeneral Azizollah Rajabzadeh, Oberst Faraj Kamijani, Unteroffizier (ostovar) Mohammad Khamisabadi, Unteroffizier (ostovar) Ebrahim Mohammadian, Oberst Ravanbakhsh Fallah, Oberst Mohammad Amerian, Leutnant Seyyed Kazem Ganjbakhsh, Unteroffizier (ostovar) Akbar Rahsepar, Unteroffizier (ostovar dovom) Hamid Zandi, Unteroffizier (ostovar dovom) Majid Varva’i und Unteroffizier (gorohban dovom) Mehdi Hoseynifar, ein Zivilist (Mohammad Reza Karami, mit umfangreichem Strafregister), da eine Genehmigung nicht vorlag, wurden nur die physischen Mittäter angeklagt, nicht die auftraggebenden Mitglieder der Justizverwaltung. Die Klageschrift basiert nur auf Beschwerden von Folteropfern, nicht auf Untersuchungen staatlicher Einrichtungen. Verantwortlichen Behörden, darunter auch der damalige Generalstaatsanwalt von Teheran Said Mortasawi, behaupteten, diese Todesfälle seien infolge von „Meningitis und Krankheiten“ eingetreten. Diese Behauptungen wurden von der Gerichtsmedizin widerlegt. Drei Vollzugsbeamte (Amir Javadifar, Mohsen Ruholamini, Mohammad Kamrani) wurden in einer Veröffentlichung der Justiz der Bewaffneten Streitkräfte vom 9. Tir dieses Jahres (30. Juni 2010) für Mord verantwortlich gemacht. Als Strafe wurden in diesem Text die Todesstrafe (Quesas), Zahlung von Blutgeld (Diyeh), Gefängnis, vorübergehender Suspendierung vom Dienst sowie Auspeitschung genannt. Andere Angeklagte sollen zu Gefängnisstrafen, Zahlung von Blutgeld (Diyeh), einstweiliger Entlassung aus dem Dienst und Auspeitschung verurteilt worden sein.