Ludwig Trost: Die Geschichte des St.-Michaels-Ordens in Bayern und der St.-Michaels-Bruderschaft seit dem Jahre 1693 bis auf die Gegenwart. Oldenbourg, 1888, ISBN 3-486-72592-0, S.68–69 (google.com [abgerufen am 19. Dezember 2022]).
Meyers Konversationslexikon, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885–1892 VI. Band S. 505
vfh-hockenheim.de
Ralf Wagner (Konservator von Schloss Schwetzingen): Kurfürst Carl Theodor wie er war. Vortrag in der Volkshochschule Hockenheim und für den Verein für Heimatgeschichte Hockenheim, 2019 (PDF)
In Artikel III des Vertrags von Osnabrück wurde festgelegt: Falls sich aber zutrüge / daß die Wilhelmische Mannliche Lini außsturbe / vnd die Pfältzische vberbliebe / alßdann soll nicht allein die Ober-Pfaltz / sondern auch die Chur-Dignitet, welche die Hertzogen in Bäyern gehabt / an die noch lebende Pfaltzgraffen / so entzwischen mit belehnet seyn / heimbfallen / vnd die Achte Chur-Stelle gäntzlich erlöschen. Also aber soll die Ober-Pfaltz / vff diesen begebenden Fall an die [18] noch lebende Pfaltzgraffen gelangen / daß dennoch denen eygenthumblichen Erben deß Herrn Churfürsten in Bäyern jhrige Ansprüche / vnd Beneficia, so jhnen von Rechtswegen gebühren / vorbehalten seyen. Die Regelung findet sich inhaltsgleich auch im Vertrag von Münster.