Plötzlicher Kindstod kann Tarnung für Gewalt sein.Ärzte Zeitung, 9. Februar 2007, abgerufen am 17. Dezember 2011: „In Deutschland sterben pro Jahr 400 bis 600 Säuglinge durch plötzlichen Kindstod SIDS (sudden infant death syndrome). Schätzungsweise ein Zehntel dieser Kinder sind jedoch tatsächlich Opfer von Misshandlungen oder Tötungen. Vor allem, wenn Kinder zuvor mehrfach in Kliniken waren, sollten Ärzte hellhörig werden.“
bbc.co.uk
Female infanticide. BBC ethics, 2006, abgerufen am 17. Dezember 2011 (englisch).
berliner-zeitung.de
Jens Blankennagel: Mütter töten ihre Kinder häufiger als Väter.Berliner Zeitung, 8. Mai 2007, abgerufen am 25. September 2010 (Interview mit Rudolf Egg, Kriminalpsychologe und Direktor der Kriminologischen Zentralstelle in Wiesbaden): „Das Bundeskriminalamt untersuchte damals (Anm. 1983) 1 650 vollendete Tötungsdelikte an Kindern. Die Ergebnisse überraschten viele: Nur in 80 Fällen war der Täter ein Fremder, 283 Fälle blieben unaufgeklärt. Aber in 1 030 Fällen töteten die Eltern – und noch verblüffender: nur 305 Mal waren es die Väter, aber 725 Mal die Mütter. Es ist anzunehmen, dass dies die Spitze des Eisbergs zeigt: Der Anteil der Frauen, die ihr Kind prügeln, dürfte ebenfalls hoch sein.“
bka.gv.at
ris.bka.gv.at
§ 79 StGB. In: RIS. Bundeskanzleramt Österreich, 1. Januar 2016, abgerufen am 2. September 2018.
books.google.com
Michael Soyka: Wenn Frauen töten: psychiatrische Annäherung an das Phänomen weiblicher Gewalt, Schattauer Verlag, 2005, ISBN 978-3-7945-2346-7S. 80
bundesgerichtshof.de
juris.bundesgerichtshof.de
BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 4 StR 352/08, Zitat: „Dass der Täter auch eigene Interessen verfolgt, ist zwar der Regelfall der vorsätzlichen Tötung eines Anderen und rechtfertigt deshalb noch nicht ohne Weiteres die Qualifikation der Tat als Mord. Deshalb wird auch nach Aufhebung des § 217 StGB a.F. durch das 6. StrRG (vgl. dazu BTDrucks 13/8587 S. 34) in den Fällen der Kindstötung die Annahme von Mord nur ausnahmsweise in Betracht kommen (vgl. Senatsurteil vom 19. Juni 2008 – 4 StR 105/08). Anders verhält es sich jedoch, wenn die Tat von besonders krasser Selbstsucht geprägt ist. So liegt es hier.“
BGH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 4 StR 352/08, Zitat: „Dass der Täter auch eigene Interessen verfolgt, ist zwar der Regelfall der vorsätzlichen Tötung eines Anderen und rechtfertigt deshalb noch nicht ohne Weiteres die Qualifikation der Tat als Mord. Deshalb wird auch nach Aufhebung des § 217 StGB a.F. durch das 6. StrRG (vgl. dazu BTDrucks 13/8587 S. 34) in den Fällen der Kindstötung die Annahme von Mord nur ausnahmsweise in Betracht kommen (vgl. Senatsurteil vom 19. Juni 2008 – 4 StR 105/08). Anders verhält es sich jedoch, wenn die Tat von besonders krasser Selbstsucht geprägt ist. So liegt es hier.“
Zum Beispiel BGH, Urteil vom 19. Juni 2008 – 4 StR 105/08, Zitat: „Jedenfalls liegt ein die Revision begründender Rechtsfehler nicht darin, dass das Landgericht der von Angst, Ratlosigkeit, Verzweiflung geprägten psychischen Verfassung der Angeklagten, zu der die körperliche Erschöpfung nach der Geburt hinzukam, ein solches Gewicht beigemessen hat, dass deswegen die Mordqualifikation zu verneinen war.“.
doi.org
Hanna Putkonen et al.: Filicide in Austria and Finland – A register-based study on all filicide cases in Austria and Finland 1995–2005. In: BMC Psychiatry. Band9, 21. November 2009, S.74, doi:10.1186/1471-244X-9-74, PMID 19930581, PMC 2784763 (freier Volltext).
Global Women’s Issues and Knowledge 3. In: Routledge International Encyclopedia of Women. Routledge, 2000, S. 1139, abgerufen am 17. Dezember 2011 (englisch).
Hanna Putkonen et al.: Filicide in Austria and Finland – A register-based study on all filicide cases in Austria and Finland 1995–2005. In: BMC Psychiatry. Band9, 21. November 2009, S.74, doi:10.1186/1471-244X-9-74, PMID 19930581, PMC 2784763 (freier Volltext).
opinioiuris.de
Vgl. Urteil des Reichsgerichts vom 19. Februar 1940 RGSt 74, 84 – Badewannenfall: RG, 19. Februar 1940 – 3 D 69/40 = RGSt 74, 84; Tenor: „Wer zu einer Tat nach dem § 217 StGB. hilft, kann nur wegen Beihilfe zum Mord oder zum Totschlage verurteilt werden. Bei ihm ist aber zu prüfen, ob der Haupttäter mit Überlegung gehandelt hat oder nicht, obwohl diese Unterscheidung für den Tatbestand des § 217 StGB. selbst rechtlich unerheblich ist.“ Die Überlegung war damals das, was heute Mordmerkmale sind.
redirecter.toolforge.org
Kerstin Eichenmüller, Bruno Heindl, Veronika Steinkohl: Tötungshandlungen im familiären Umfeld. (PDF) 2007, archiviert vom Original am 27. September 2007; abgerufen am 22. Februar 2013 (Wiss. Untersuchung am Lehrstuhl für Psychologie der Universität Regensburg).
APA: Meiste Kindesmorde der westlichen Welt in Finnland.Kleine Zeitung, 11. Dezember 2011, archiviert vom Original am 17. August 2014; abgerufen am 11. Dezember 2011: „In Schweden beträgt der Anteil gerade etwas mehr als ein Zehntel davon. Aus der Untersuchung geht weiters hervor, dass am häufigsten Mütter mit psychischen Problemen zu Täterinnen werden. In 75 von 200 Fällen begingen die Verantwortlichen Selbstmord.“
Jennifer Viegas: Infanticide Common in Roman Empire. Discovery News, 5. Mai 2011, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 26. Oktober 2015; abgerufen am 22. Dezember 2013 (englisch).
Killing babies. The Times Literary Supplement, 30. Juli 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. Dezember 2013; abgerufen am 22. Dezember 2013 (englisch).
web.archive.org
Kerstin Eichenmüller, Bruno Heindl, Veronika Steinkohl: Tötungshandlungen im familiären Umfeld. (PDF) 2007, archiviert vom Original am 27. September 2007; abgerufen am 22. Februar 2013 (Wiss. Untersuchung am Lehrstuhl für Psychologie der Universität Regensburg).
APA: Meiste Kindesmorde der westlichen Welt in Finnland.Kleine Zeitung, 11. Dezember 2011, archiviert vom Original am 17. August 2014; abgerufen am 11. Dezember 2011: „In Schweden beträgt der Anteil gerade etwas mehr als ein Zehntel davon. Aus der Untersuchung geht weiters hervor, dass am häufigsten Mütter mit psychischen Problemen zu Täterinnen werden. In 75 von 200 Fällen begingen die Verantwortlichen Selbstmord.“
Jennifer Viegas: Infanticide Common in Roman Empire. Discovery News, 5. Mai 2011, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 26. Oktober 2015; abgerufen am 22. Dezember 2013 (englisch).
Killing babies. The Times Literary Supplement, 30. Juli 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. Dezember 2013; abgerufen am 22. Dezember 2013 (englisch).
BMFSFJ: Pressekonferenz: Zwischenbilanz ‚Frühe Hilfen‘. (Video) youtube.de, 27. November 2008, abgerufen am 25. September 2010 (Einstiegpunkt bei 50 Sekunden): „Wer sind die Täterinnen und Täter: Dann sind das in zwei Drittel der Fälle die leiblichen Mütter, in einem Drittel der Fälle entweder der leibliche Vater oder der neue Partner der Mutter.“