Die folgenden Ausführungen gemäß: Unternehmensportal der Regierung des Großherzogtums Luxemburg : Soll eine Einrichtung nur während maximal 2 Jahren in Betrieb sein (z. B. eine Baustelle), kann von zuständiger Stelle eine Genehmigung für die Dauer eines Jahres erteilt werden, die einmal verlängert werden kann, ohne dass das Anhörungsverfahren (Commodo/Incommodo) erneut durchlaufen werden muss.