Verordnung des Bundesministeriums für Handel, Gewerbe und Industrie vom 30. November 1967 über die Durchführung des Kraftfahrgesetzes 1967 (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 – KDV. 1967)in der geltenden Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
Kabarett im Turm: Guido Tartarotti – Selbstbetrug für Fortgeschrittene. Erstausstrahlung in ORF III am 6. Juli 2019. (Programm ORF3 vom 6. Juli 2019 in tv.ORF.at, abgerufen am 7. Juli 2019). Transkript (auszugsweise): „… Ich sag’ Ihnen eins: Die Realität ist kurioser und ärger und merkwürdiger, als es die ärgste Kolumne je sein könnte. Zum Beispiel die Geschichte mit den Schweinen und dem Kraftfahrzeuggesetz. Die gab es wirklich. Es gab wirklich im Jahr 2016 eine Novelle des Kraftfahrzeuggesetzes […]. In Paragraf […] des Kraftfahrzeuggesetzes von 1967 wird jeweils das Wort Schweinwerfer durch Scheinwerfer ersetzt. – Schade! – […].“
Kraftfahrgesetz, Änderung (697/A): Antrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) geändert wird: 697/A vom 22.10.2014 (XXV.GP). (Selbständiger Antrag (gescanntes Original) (PDF; 427 kB) auf der Website des österreichischen Parlaments, abgerufen am 7. Juli 2019.)
Ausnahmen vom Lkw-Nachtfahrverbot künftig auch länderübergreifend. Verkehrsausschuss für Änderung der Straßenverkehrsordnung. Hier: Bestimmungen über die Mitführung von Kontrollgeräten werden vereinfacht („Zum Antrag brachte Abgeordneter Dietmar Keck (S) einen Abänderungsantrag ein, der die von Abgeordnetem Christoph Hagen (T) angeregte Korrektur des Schreibfehlers ‚Schweinwerfer‘ zu ‚Scheinwerfer‘ berücksichtigt (697/A). Der Antrag wurde in der Fassung des Abänderungsantrags mit Mehrheit, ohne die Stimmen der Grünen, angenommen.“). In: Parlamentskorrespondenz, Nr. 1017, 5. November 2014, abgerufen am 7. Juli 2019.