dies entspricht dem Inhalt des § 25a Abs. 1 KWG, wonach jedes Kreditinstitut über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation, angemessene interne Kontrollverfahren und geeignete Regelungen zur Streuung, Überwachung und Kontrolle der Risiken verfügen muss. Diese Bestimmung wird durch die MaRisk konkretisiert. Hier wird den Banken vorgegeben, wie ihre Kreditrisikostrategie, aber auch ihre konkrete Kreditgewährung, -bearbeitung und Kreditüberwachung auszusehen haben. Schließlich münden diese Vorgaben in ein Verfahren zur Risikoklassifizierung, das letztlich die Voraussetzung für die Anwendung des sog. IRB-Ansatzes zur Risikogewichtung von Krediten und Bestimmung der SolvV bildet.
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Britta Kunze: Überwachung Operationeller Risiken Bei Banken: Interne und Externe Akteure Im Rahmen Qualitativer und Quantitativer Überwachung. In: Gabler Edition Wissenschaft. Deutscher Universitätsverlag, 2007, ISBN 978-3-8350-9486-4, S.158 (379 S., eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
Gerd Waschbusch: Bankenaufsicht: Die Überwachung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute nach dem Gesetz über das Kreditwesen, 2000, S. 464, ISBN 3-486-25506-1 (books.google.de)