Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1854, XXXIX. Stück, Nr. 111 „Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen, betreffend die politische und gerichtliche Organisirung der Königreiche Galizien und Lodomerien, mit dem Großherzogthume Krakau und den Herzogthümern Auschwitz und Zator“
Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Österreich 1855, XXVII. Stück, Nr. 117 „Verordnung des Justizministeriums, womit der Zeitpunct des Beginnes der Wirksamkeit der neu organisirten Oberlandesgerichte in Lemberg und Krakau, sammt den, bei denselben bestellten Ober-Staatsanwaltschaften, dann der, in dem Sprengel dieser Oberlandesgerichte einzuführenden Gerichtshöfe erster Instanz, des Bezirksgerichtes in Brody und der betreffenden Staatsanwaltschaftsbehörden, sowie der, mit der neuen Gerichtsorganisirung in Verbindung stehenden Gesetze bestimmt wird“