Kronberger Bote, 15. Oktober 2014: Viel Lob für Klaus Temmen zur zweiten Amtseinführung, „seine zweite Amtszeit, die offiziell erst am 1. Dezember beginnt.“ und FAZ, 15. November 2020: König wird Stadtoberhaupt„Temmen muss über das Ende seiner Amtszeit am 30. November hinaus bleiben, weil die Stadtverordneten frühestens am 17. Dezember die Gültigkeit der Wahl feststellen können.“
Gemeindegebietsreform in Hessen; Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 29. März 1972. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr.16, S.701, Punkt 497 Abs. 3 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,7MB]).
„Der Stadtbus soll bleiben!“ In: A. Bommersheim (Hrsg.): Kronberger Bote. Nr.28, 2011, S.1f. (kronberger-bote.de [PDF; abgerufen am 27. Januar 2012] siehe dazu auch fortlaufende Berichterstattung ebd.; Ermittlung Fahrgastzahlen durch Hochrechnung).
Kronberger Bote, 15. Oktober 2014: Viel Lob für Klaus Temmen zur zweiten Amtseinführung, „seine zweite Amtszeit, die offiziell erst am 1. Dezember beginnt.“ und FAZ, 15. November 2020: König wird Stadtoberhaupt„Temmen muss über das Ende seiner Amtszeit am 30. November hinaus bleiben, weil die Stadtverordneten frühestens am 17. Dezember die Gültigkeit der Wahl feststellen können.“