Goldene Bulle, Kapitel 31 (Übersetzung von Wolfgang D. Fritz, Weimar 1978): (Memento vom 6. Februar 2007 im Internet Archive) „Wir bestimmen daher, daß die Söhne, Erben oder Nachfolger der erhabenen Fürsten, nämlich des Königs von Böhmen, des Pfalzgrafen bei Rhein, des Herzogs von Sachsen und des Markgrafen von Brandenburg, die doch wahrscheinlich als Kinder die deutsche Sprache auf natürliche Weise erlernt haben, vom siebenten Jahre an in der lateinischen, italienischen und slawischen [das heißt wohl tschechischen] Sprache unterrichtet werden.“