Küchenabfall Zerkleiner. (PDF; 123 kB) „Der Einsatz dieser Geräte ist verboten“. In: Wasserwirtschaft Steiermark. 24. April 2015, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 22. Januar 2021; abgerufen am 14. Juni 2020.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wasserwirtschaft.steiermark.at
Beispiele: Die Weimarer Entwässerungssatzung, Stand 2012, verbietet in §15 ebenso wie die Braunschweiger Abwassersatzung, Stand 2014, in §11 die Einleitung von zerkleinerten Küchenabfällen. Die Braunschweiger Satzung verbietet darüber hinaus in §7 (13) die Installation von „Abfallzerkleinerern“.
Jörg Kegebein: Die Verwendung von Küchenabfallzerkleinerern (KAZ) aus abwasser- und abfallwirtschaftlicher Sicht (PDF-Datei), Universität Karlsruhe – Verlag Siedlungswasserwirtschaft, 2006. (Schriftenreihe des SWW Karlsruhe – Band 122). Zugl: Karlsruhe, Univ., Diss., 2006. ISBN 3-9809383-5-2, ISBN 978-3-9809383-5-8
Michael Specter: Only in New York: Garbage Disposers, Banned, Stir Debate. In: New York Times. 22. Juni 1992 (nytimes.com): „Most major cities banned garbage disposers after World War II, driven by worries that ground food would clog sewer pipes beneath their booming neighborhoods. … But a series of studies from universities and the not completely disinterested plumbing industry showed that the additional waste from ground food scraps would rarely harm a city sewage system.“
Küchenabfall Zerkleiner. (PDF; 123 kB) „Der Einsatz dieser Geräte ist verboten“. In: Wasserwirtschaft Steiermark. 24. April 2015, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 22. Januar 2021; abgerufen am 14. Juni 2020.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wasserwirtschaft.steiermark.at
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Beispiele: Die Weimarer Entwässerungssatzung, Stand 2012, verbietet in §15 ebenso wie die Braunschweiger Abwassersatzung, Stand 2014, in §11 die Einleitung von zerkleinerten Küchenabfällen. Die Braunschweiger Satzung verbietet darüber hinaus in §7 (13) die Installation von „Abfallzerkleinerern“.