Klaus Stüwe, Stefan Rinke: Die politischen Systeme in Nord-und Lateinamerika. VS Verlag für Sozialwissenschaften, GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-14252-4, S.428, doi:10.1007/978-3-531-90893-9: „In Nicaragua gilt seit dem In-Kraft-Treten der Verfassung von 1987 das allgemeine, direkte, gleiche, geheime und freie Wahlrecht. Einige dieser Prinzipien waren zwar bereits in früheren Verfassungen verankert (limitiertes, passives Frauenwahlrecht 1948, aktives Männerwahlrecht 1955, geheimes Wahlrecht 1962 sowie aktives Wahlrecht für Frauen 1974), aufgrund der geringen Bedeutung von Wahlen im politischen Willensbildungsprozess kamen sie jedoch nicht voll zum Tragen. Mit der Verfassung von 1987 nahm die Bedeutung von Wahlen zu und es finden seither regelmäßig demokratische Wahlen auf nationaler sowie regionaler Ebene statt. Das Wahlrecht besitzen alle Staatsbürger, d. h. alle Nicaraguaner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.“
Por Redacción Crónica / redaccion@: Diputadas, entre el bien y el mal. In: cronica.gt. 29. Juni 2016, archiviert vom Original am 13. Dezember 2018; abgerufen am 10. Juni 2020 (spanisch).
Por Redacción Crónica / redaccion@: Diputadas, entre el bien y el mal. In: cronica.gt. 29. Juni 2016, archiviert vom Original am 13. Dezember 2018; abgerufen am 10. Juni 2020 (spanisch).