Halberstadt: „Gespalten von Silber und Rot, belegt mit einem schrägrechten schwarzen Doppelhaken.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
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Wernigerode: „In Silber eine rote Burg mit gezinnter Mauer, einem höheren zweifenstrigen Mittelturm mit Spitzdach und Knauf zwischen zwei einfenstrigen gezinnten Türmen, im kleeblattförmigen Tor mit aufgezogenem Fallgatter eine rote Forelle.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1 (Memento des Originals vom 21. Juli 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wernigerode.de)
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Wernigerode: „In Silber eine rote Burg mit gezinnter Mauer, einem höheren zweifenstrigen Mittelturm mit Spitzdach und Knauf zwischen zwei einfenstrigen gezinnten Türmen, im kleeblattförmigen Tor mit aufgezogenem Fallgatter eine rote Forelle.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1 (Memento des Originals vom 21. Juli 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wernigerode.de)
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Ditfurt: „Im blauen Schild mit goldenem Innenbord zwei schräggekreuzte silberne Vorlegemesser mit dreimal schwarz genagelten goldenen Griffen.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
Harsleben: „Schräggeteilt von Rot über Silber; oben drei im rechten Winkel abwärts kehrend gestellte sechsstrahlige silberne Sterne, unten ein zunehmender roter Mond.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
Schwanebeck: „In Blau einen im Wasser aufrecht stehenden silbernen Schwan mit roter Bewehrung und ausgebreiteten Flügeln, nach links blickend.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
Wegeleben: „In Blau eine silberne Burg, mit gezinnter Mauer zwischen zwei Zinnentürmen; aus den Mauerzinnen wachsend der heilige Petrus in goldenem Gewand mit silbernem Haar und Bart sowie goldenem Nimbus, in der rechten Hand einen mit dem Bart nach oben rechts gekehrten goldenen Schlüssel haltend. Die Türme mit je zwei schwarzen Fensteröffnungen nebeneinander und je einem gezinnten Türmchen mit golden beknauftem roten Spitzdach und je einer schwarzen Fensteröffnung. In der offenen Toröffnung ein hochgezogenes goldenes Fallgatter, darunter schwebend ein silberner Schild mit schwarzem Balken.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
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Wernigerode: „In Silber eine rote Burg mit gezinnter Mauer, einem höheren zweifenstrigen Mittelturm mit Spitzdach und Knauf zwischen zwei einfenstrigen gezinnten Türmen, im kleeblattförmigen Tor mit aufgezogenem Fallgatter eine rote Forelle.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1 (Memento des Originals vom 21. Juli 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wernigerode.de)
wernigerode.de
Wernigerode: „In Silber eine rote Burg mit gezinnter Mauer, einem höheren zweifenstrigen Mittelturm mit Spitzdach und Knauf zwischen zwei einfenstrigen gezinnten Türmen, im kleeblattförmigen Tor mit aufgezogenem Fallgatter eine rote Forelle.“ (Hauptsatzung § 2 Abs. 1 (Memento des Originals vom 21. Juli 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.wernigerode.de)