§ 2 Absatz 1 der Hauptsatzung für die Samtgemeinde Artland beschreibt das Wappen der Samtgemeinde unvollständig mit: „Das Wappen der Samtgemeinde zeigt zueinander gewendet zwei Drachen ohne Flügel und Klauen.“
§ 2 Absatz 1 der Hauptsatzung für die Stadt Quakenbrück beschreibt das Wappen unheraldisch mit: „Das Wappen der Stadt Quakenbrück zeigt einen Toreingang mit drei Türmen.“
§ 2 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Rieste beschreibt das Wappen unheraldisch mit: „Das Wappen der Gemeinde Rieste zeigt: Eingangstor mit Johanniterkreuz zur Kommende Lage.“