Liste der Wappen in Nordrhein-Westfalen (German Wikipedia)

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  • Landschaftsverband Rheinland: „Das Wappen des Landschaftsverbandes Rheinland zeigt in einem grünen Feld einen schrägrechten silbernen Wellenbalken und darüber in einem silbernen Schildhaupt einen auffliegenden schwarzen Adler mit goldenem Schnabel und goldenen Fängen.“ (§ 2 Abs. 3 der Hauptsatzung vom März 2008 (Memento des Originals vom 24. Februar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lvr.de; PDF; 237 kB)
  • Landschaftsverband Westfalen-Lippe: „Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt ein Wappen, das im roten Feld ein steigendes silbernes Ross zeigt.“ (§ 2 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (Memento des Originals vom 25. Juli 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lwl.org)
  • Stadtregion Aachen: „In Blau ein goldenes (gelbes) Hirschgeweih, auf dessen Grind stehend ein silberner (weißer) Schwan mit schwarzen Füßen, ebensolchem Schnabel und roter Zunge; darüber im Schildhaupt in Gold (Gelb) ein schreitender, rotbezungter, schwarzer Löwe.“ (§ 3 Abs. (2) der Hauptsatzung des Kreises Aachen (Memento des Originals vom 27. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-aachen.de, genehmigt am 23. Mai 1938, bestätigt am 20. Dezember 1972)
  • Kreis Coesfeld: „Von Gelb zu Rot gespalten; vorn im oberen Drittel ein roter Balken, darunter eine rote Glocke, hinten ein stehender, gelb gekleideter segnender Bischof, zu seinen Füßen eine gelbe Gans.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-coesfeld.de, genehmigt am 15. Oktober 1979)
  • Kreis Düren: „Der Schild, von Gold (=Gelb) und Blau geteilt, zeigt oben einen wachsenden schwarzen Löwen mit roter Zunge, unten einen silbernen (= weißen) Bogen Papier mit einem aufliegenden schwarzen D (= Düren).“ (Hauptsatzung des Kreises Düren (Memento des Originals vom 19. Oktober 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-dueren.de, genehmigt am 19. Juni 1942, bestätigt am 27. Oktober 1972)
  • Kreis Euskirchen: „Der Kreis führt folgendes Wappen: Geviert: (heraldisch) rechts oben in Gold drei, 2 : 1 gestellte, goldene (gelbe) Rosen; links oben in Gold (Gelb) ein rot bewehrter und bezungter schwarzer Löwe; rechts unten in Silber (Weiß) ein durchgehendes schwarzes (kurkölnisches) Balkenkreuz; links unten in Rot ein dreizackiger goldener (gelber) Zickzackbalken.“ (§ 2 Abs.§ (1) der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-euskirchen.de, genehmigt durch den RP Köln am 31. Oktober 1973)
  • Kreis Gütersloh: „Im geteilten Schild oben in Silber (Weiß) 3 rote Sparren, belegt mit einem goldenen (gelben) Schild mit einem roten sechsspeichigen Rad, unten in rot ein goldener (gelber) Adler.“ (§ 4 Abs. (1) der Hauptsatzung des Kreises Gütersloh (Memento des Originals vom 27. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www2.kreis-guetersloh.de, genehmigt am 12. September 1974)
  • Hochsauerlandkreis (bis 1974 Kreis Arnsberg): „In Rot ein silberner (weißer), rechtsschauender Adler mit eingelegtem silbernen (weißen) Herzschild, belegt mit einem durchgehenden schwarzen Kreuz.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung des Hochsauerlandkreises (Memento des Originals vom 27. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hochsauerlandkreis.de, genehmigt am 31. Oktober 1975, für den Kreis Arnsberg genehmigt am 31. Oktober 1963)
  • Kreis Höxter: „In Silber eine blaue Lilie; darüber in einem durch einen blauen Wellenbalken begrenzten, goldenen Schildhaupt ein rotes durchgehendes Kreuz.“ (Kreis Höxter: Wappen (Memento des Originals vom 3. Mai 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-hoexter.de, genehmigt am 12. Februar 1976)
  • Kreis Lippe: „In Silber (weiß) eine rote fünfblätterige Rose mit goldenen (gelben) Butzen und goldenen (gelben) Kelchblättern.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung des Kreises Lippe (Memento des Originals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lippe.de (PDF; 145 kB), genehmigt am 17. Juli 1973)
  • Kreis Mettmann, vor 1975 Kreis Düsseldorf-Mettmann: „In silbernem Schild ein blaubewehrter und blaugekrönter doppelschwänziger roter Löwe, alles innerhalb eines schwarzen Schildbordes, der im rechten Obereck nach innen rund ausgebogen, dort mit einem silbernen Vorhängeschloss und im linken unteren Bogen nach der Figur mit einer goldenen Ähre belegt ist.“ (§ 2 Abs.§ (1) der Hauptsatzung des Kreises Mettmann (Memento des Originals vom 29. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-mettmann.de, genehmigt durch das preußische Staatsministerium am 28. November 1936 für den Kreis Düsseldorf-Mettmann, nach der Umbenennung vom Kreis Mettmann fortgeführt)
  • Oberbergischer Kreis: „Das Wappen des Kreises zeigt unter dem goldenen Schildhaupt einen in drei Reihen in Rot und Silber geschachten Balken gespalten von Rot nach Silber. Vorne eine silberne Burg mit einem hohen dreifenstrigen rechten und einem niedrigeren zweifenstrigen linken Zinnenturm, ein spitzgiebeliges Haus mit offen rotem Tor und schwarzem Giebelfenster flankierend. Hinten ein zweigeschwänzter blau bekrönter, blau bezungter und blau bewehrter roter Löwe.“ (Oberbergischer Kreis: Das Wappen (Memento des Originals vom 1. August 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www1.obk.de, genehmigt vom RP Köln am 10. Februar 1976)
    Siehe auch § 2 Abs.§ (1) der Hauptsatzung des Oberbergischen Kreises (Memento des Originals vom 1. August 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www1.obk.de
  • Kreis Olpe: „In gespaltenem Schild vorne in silbernem Feld ein durchgehendes schwarzes Kreuz, hinten im goldenen Feld zwei rote Balken.“ (§ 2 der Hauptsatzung des Kreises Olpe (Memento des Originals vom 17. April 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-olpe.de, genehmigt am 12. Oktober 1949)
  • Kreis Recklinghausen: „Das Wappen besteht aus einem silbernen Nesselblatt auf grünem Schild sowie einem schwarzen, gleichschenkeligen Kreuz mit goldenem Schlüssel in der Mitte.“ (§ 2 Abs. (2) Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen (Memento des Originals vom 5. März 2009 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-re.de (PDF; 21 kB), genehmigt am 30. Juni 1952)
  • Rhein-Erft-Kreis: „Unter grünem Schildhaupt, darin ein silberner (weißer) Wellenbalken, gespalten vorne in Gold (gelb) ein rotbewehrter und rotbezungter schwarzer Löwe, hinten in Silber (weiß) ein durchgehendes schwarzes Balkenkreuz.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung des Rhein-Erft-Kreises (Memento des Originals vom 24. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rhein-erft-kreis.de (PDF; 47 kB), genehmigt am 20. April 1976)
  • Rhein-Kreis Neuss: „Im gespaltenen Schild vorne ein schwarzes Kreuz in Silber, hinten ein schwarzer, rotgezungter Löwe in Gold.“ (§ 3 Abs. (1) der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rhein-kreis-neuss.de, genehmigt am 2. Mai 1952 für den Kreis Grevenbroich, vom Kreis Neuss, dem heutigen Rhein-Kreis Neuss, fortgeführt)
  • Rhein-Sieg-Kreis: „Das Wappen zeigt in einem silbernen Schild einen blaugekrönten und blaubewehrten, zweigeschwänzten roten Löwen, der sich mit der linken Pranke auf einen silbernen Schild mit schwarzem Balkenkreuz stützt, mit der rechten ein goldenes Flammenschwert über seinem Haupte schwingt.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung des Rhein-Sieg-Kreises vom 31. März 2000 (Memento des Originals vom 3. Oktober 2006 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rhein-sieg-kreis.de (PDF; 203 kB), genehmigt am 26. Mai 1955)
  • Kreis Steinfurt: „In Gelb ein breiter roter Balken, darauf ein gelber, mit einem roten Schwan belegter Schild, oben in Gelb zwei rote Seerosenblätter, unten in Gelb ein rotes Seerosenblatt.“ (§ 3 Abs. (1) der Hauptsatzung für den Kreis Steinfurt (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-steinfurt.de vom 17. Oktober 2006, genehmigt am 10. März 1978)
  • Kreis Wesel: „Der Kreis führt ein Wappen, das in einem grünen Schild eine silberne Kopfweide enthält.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung des Kreises Wesel (Memento des Originals vom 27. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-wesel.de vom 7. Oktober 1999, genehmigt am 14. Juli 1978)

hamaland-museum.de

  • Kreis Borken: „In Gold ein mit drei weißen Mauerankern belegter roter Balken.“ (§ 3 Abs. (1) der Hauptsatzung des Kreises Borken (PDF; 43 kB), genehmigt am 14. Mai 1979)

hochsauerlandkreis.de

kreis-aachen.de

  • Stadtregion Aachen: „In Blau ein goldenes (gelbes) Hirschgeweih, auf dessen Grind stehend ein silberner (weißer) Schwan mit schwarzen Füßen, ebensolchem Schnabel und roter Zunge; darüber im Schildhaupt in Gold (Gelb) ein schreitender, rotbezungter, schwarzer Löwe.“ (§ 3 Abs. (2) der Hauptsatzung des Kreises Aachen (Memento des Originals vom 27. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-aachen.de, genehmigt am 23. Mai 1938, bestätigt am 20. Dezember 1972)

kreis-coesfeld.de

kreis-dueren.de

  • Kreis Düren: „Der Schild, von Gold (=Gelb) und Blau geteilt, zeigt oben einen wachsenden schwarzen Löwen mit roter Zunge, unten einen silbernen (= weißen) Bogen Papier mit einem aufliegenden schwarzen D (= Düren).“ (Hauptsatzung des Kreises Düren (Memento des Originals vom 19. Oktober 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-dueren.de, genehmigt am 19. Juni 1942, bestätigt am 27. Oktober 1972)

kreis-euskirchen.de

  • Kreis Euskirchen: „Der Kreis führt folgendes Wappen: Geviert: (heraldisch) rechts oben in Gold drei, 2 : 1 gestellte, goldene (gelbe) Rosen; links oben in Gold (Gelb) ein rot bewehrter und bezungter schwarzer Löwe; rechts unten in Silber (Weiß) ein durchgehendes schwarzes (kurkölnisches) Balkenkreuz; links unten in Rot ein dreizackiger goldener (gelber) Zickzackbalken.“ (§ 2 Abs.§ (1) der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-euskirchen.de, genehmigt durch den RP Köln am 31. Oktober 1973)

kreis-guetersloh.de

www2.kreis-guetersloh.de

kreis-heinsberg.de

  • Kreis Heinsberg: „Geteilt und oben gespalten. Oben: vorn in Rot ein zwiegeschwänzter, bekrönter, silberner (weißer) Löwe; hinten in Gold (Gelb) ein schwarzer Löwe. Unten: in Silber (Weiß) ein frei schwebendes, liegendes, rotes Lilienkreuz, belegt mit einer fünfblättrigen blauen Flachsblüte.“ (§. 2 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg, genehmigt am 3. September 1973)

kreis-hoexter.de

kreis-kleve.de

  • Kreis Kleve: „Der Kreis führt ein eigenes Wappen. Es zeigt im gespaltenen Schild vorn in Rot einen silbernen Herzschild, das Feld überdeckt von einer goldenen, achtstrahligen Lilienhaspel; hinten in Blau einen zweigeschwänzten, rot bewehrten und bezungten goldenen Löwen.“ (§ 2 Abs.§ (1) der Hauptsatzung des Kreises Kleve (PDF; 132 kB), genehmigt am 31. Mai 1983)

kreis-mettmann.de

  • Kreis Mettmann, vor 1975 Kreis Düsseldorf-Mettmann: „In silbernem Schild ein blaubewehrter und blaugekrönter doppelschwänziger roter Löwe, alles innerhalb eines schwarzen Schildbordes, der im rechten Obereck nach innen rund ausgebogen, dort mit einem silbernen Vorhängeschloss und im linken unteren Bogen nach der Figur mit einer goldenen Ähre belegt ist.“ (§ 2 Abs.§ (1) der Hauptsatzung des Kreises Mettmann (Memento des Originals vom 29. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-mettmann.de, genehmigt durch das preußische Staatsministerium am 28. November 1936 für den Kreis Düsseldorf-Mettmann, nach der Umbenennung vom Kreis Mettmann fortgeführt)

kreis-olpe.de

kreis-re.de

kreis-steinfurt.de

kreis-unna.de

kreis-warendorf.de

kreis-wesel.de

lippe.de

lvr.de

  • Landschaftsverband Rheinland: „Das Wappen des Landschaftsverbandes Rheinland zeigt in einem grünen Feld einen schrägrechten silbernen Wellenbalken und darüber in einem silbernen Schildhaupt einen auffliegenden schwarzen Adler mit goldenem Schnabel und goldenen Fängen.“ (§ 2 Abs. 3 der Hauptsatzung vom März 2008 (Memento des Originals vom 24. Februar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lvr.de; PDF; 237 kB)

lwl.org

maerkischer-kreis.de

i5.maerkischer-kreis.de

minden-luebbecke.de

  • Kreis Minden-Lübbecke: „Der Kreis führt folgendes Wappen: Im gespaltenen Schild vorn in Rot 2 silberne (weiße) schräg gekreuzte Schlüssel mit abgewendeten Barten, hinten in Silber (Weiß) 3 rote Sparren.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung des Kreises Minden-Lübbecke (PDF; 37 kB), genehmigt am 11. September 1973)

nrw.de

recht.nrw.de

  • Nordrhein-Westfalen: „Das Landeswappen zeigt in gespaltenem Schild vorne in grünem Feld einen linksschrägen silbernen Wellenbalken, hinten im roten Feld ein springendes silbernes Roß und unten in einer eingebogenen silbernen Spitze eine rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern.“ (§ 2 des Gesetzes über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge vom 10. März 1953)

obk.de

www1.obk.de

  • Oberbergischer Kreis: „Das Wappen des Kreises zeigt unter dem goldenen Schildhaupt einen in drei Reihen in Rot und Silber geschachten Balken gespalten von Rot nach Silber. Vorne eine silberne Burg mit einem hohen dreifenstrigen rechten und einem niedrigeren zweifenstrigen linken Zinnenturm, ein spitzgiebeliges Haus mit offen rotem Tor und schwarzem Giebelfenster flankierend. Hinten ein zweigeschwänzter blau bekrönter, blau bezungter und blau bewehrter roter Löwe.“ (Oberbergischer Kreis: Das Wappen (Memento des Originals vom 1. August 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www1.obk.de, genehmigt vom RP Köln am 10. Februar 1976)
    Siehe auch § 2 Abs.§ (1) der Hauptsatzung des Oberbergischen Kreises (Memento des Originals vom 1. August 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www1.obk.de

redirecter.toolforge.org

  • Landschaftsverband Rheinland: „Das Wappen des Landschaftsverbandes Rheinland zeigt in einem grünen Feld einen schrägrechten silbernen Wellenbalken und darüber in einem silbernen Schildhaupt einen auffliegenden schwarzen Adler mit goldenem Schnabel und goldenen Fängen.“ (§ 2 Abs. 3 der Hauptsatzung vom März 2008 (Memento des Originals vom 24. Februar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lvr.de; PDF; 237 kB)
  • Landschaftsverband Westfalen-Lippe: „Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt ein Wappen, das im roten Feld ein steigendes silbernes Ross zeigt.“ (§ 2 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (Memento des Originals vom 25. Juli 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lwl.org)
  • Stadtregion Aachen: „In Blau ein goldenes (gelbes) Hirschgeweih, auf dessen Grind stehend ein silberner (weißer) Schwan mit schwarzen Füßen, ebensolchem Schnabel und roter Zunge; darüber im Schildhaupt in Gold (Gelb) ein schreitender, rotbezungter, schwarzer Löwe.“ (§ 3 Abs. (2) der Hauptsatzung des Kreises Aachen (Memento des Originals vom 27. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-aachen.de, genehmigt am 23. Mai 1938, bestätigt am 20. Dezember 1972)
  • Kreis Coesfeld: „Von Gelb zu Rot gespalten; vorn im oberen Drittel ein roter Balken, darunter eine rote Glocke, hinten ein stehender, gelb gekleideter segnender Bischof, zu seinen Füßen eine gelbe Gans.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-coesfeld.de, genehmigt am 15. Oktober 1979)
  • Kreis Düren: „Der Schild, von Gold (=Gelb) und Blau geteilt, zeigt oben einen wachsenden schwarzen Löwen mit roter Zunge, unten einen silbernen (= weißen) Bogen Papier mit einem aufliegenden schwarzen D (= Düren).“ (Hauptsatzung des Kreises Düren (Memento des Originals vom 19. Oktober 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-dueren.de, genehmigt am 19. Juni 1942, bestätigt am 27. Oktober 1972)
  • Kreis Euskirchen: „Der Kreis führt folgendes Wappen: Geviert: (heraldisch) rechts oben in Gold drei, 2 : 1 gestellte, goldene (gelbe) Rosen; links oben in Gold (Gelb) ein rot bewehrter und bezungter schwarzer Löwe; rechts unten in Silber (Weiß) ein durchgehendes schwarzes (kurkölnisches) Balkenkreuz; links unten in Rot ein dreizackiger goldener (gelber) Zickzackbalken.“ (§ 2 Abs.§ (1) der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-euskirchen.de, genehmigt durch den RP Köln am 31. Oktober 1973)
  • Kreis Gütersloh: „Im geteilten Schild oben in Silber (Weiß) 3 rote Sparren, belegt mit einem goldenen (gelben) Schild mit einem roten sechsspeichigen Rad, unten in rot ein goldener (gelber) Adler.“ (§ 4 Abs. (1) der Hauptsatzung des Kreises Gütersloh (Memento des Originals vom 27. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www2.kreis-guetersloh.de, genehmigt am 12. September 1974)
  • Hochsauerlandkreis (bis 1974 Kreis Arnsberg): „In Rot ein silberner (weißer), rechtsschauender Adler mit eingelegtem silbernen (weißen) Herzschild, belegt mit einem durchgehenden schwarzen Kreuz.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung des Hochsauerlandkreises (Memento des Originals vom 27. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hochsauerlandkreis.de, genehmigt am 31. Oktober 1975, für den Kreis Arnsberg genehmigt am 31. Oktober 1963)
  • Kreis Höxter: „In Silber eine blaue Lilie; darüber in einem durch einen blauen Wellenbalken begrenzten, goldenen Schildhaupt ein rotes durchgehendes Kreuz.“ (Kreis Höxter: Wappen (Memento des Originals vom 3. Mai 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-hoexter.de, genehmigt am 12. Februar 1976)
  • Kreis Lippe: „In Silber (weiß) eine rote fünfblätterige Rose mit goldenen (gelben) Butzen und goldenen (gelben) Kelchblättern.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung des Kreises Lippe (Memento des Originals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lippe.de (PDF; 145 kB), genehmigt am 17. Juli 1973)
  • Kreis Mettmann, vor 1975 Kreis Düsseldorf-Mettmann: „In silbernem Schild ein blaubewehrter und blaugekrönter doppelschwänziger roter Löwe, alles innerhalb eines schwarzen Schildbordes, der im rechten Obereck nach innen rund ausgebogen, dort mit einem silbernen Vorhängeschloss und im linken unteren Bogen nach der Figur mit einer goldenen Ähre belegt ist.“ (§ 2 Abs.§ (1) der Hauptsatzung des Kreises Mettmann (Memento des Originals vom 29. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-mettmann.de, genehmigt durch das preußische Staatsministerium am 28. November 1936 für den Kreis Düsseldorf-Mettmann, nach der Umbenennung vom Kreis Mettmann fortgeführt)
  • Oberbergischer Kreis: „Das Wappen des Kreises zeigt unter dem goldenen Schildhaupt einen in drei Reihen in Rot und Silber geschachten Balken gespalten von Rot nach Silber. Vorne eine silberne Burg mit einem hohen dreifenstrigen rechten und einem niedrigeren zweifenstrigen linken Zinnenturm, ein spitzgiebeliges Haus mit offen rotem Tor und schwarzem Giebelfenster flankierend. Hinten ein zweigeschwänzter blau bekrönter, blau bezungter und blau bewehrter roter Löwe.“ (Oberbergischer Kreis: Das Wappen (Memento des Originals vom 1. August 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www1.obk.de, genehmigt vom RP Köln am 10. Februar 1976)
    Siehe auch § 2 Abs.§ (1) der Hauptsatzung des Oberbergischen Kreises (Memento des Originals vom 1. August 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www1.obk.de
  • Kreis Olpe: „In gespaltenem Schild vorne in silbernem Feld ein durchgehendes schwarzes Kreuz, hinten im goldenen Feld zwei rote Balken.“ (§ 2 der Hauptsatzung des Kreises Olpe (Memento des Originals vom 17. April 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-olpe.de, genehmigt am 12. Oktober 1949)
  • Kreis Recklinghausen: „Das Wappen besteht aus einem silbernen Nesselblatt auf grünem Schild sowie einem schwarzen, gleichschenkeligen Kreuz mit goldenem Schlüssel in der Mitte.“ (§ 2 Abs. (2) Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen (Memento des Originals vom 5. März 2009 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-re.de (PDF; 21 kB), genehmigt am 30. Juni 1952)
  • Rhein-Erft-Kreis: „Unter grünem Schildhaupt, darin ein silberner (weißer) Wellenbalken, gespalten vorne in Gold (gelb) ein rotbewehrter und rotbezungter schwarzer Löwe, hinten in Silber (weiß) ein durchgehendes schwarzes Balkenkreuz.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung des Rhein-Erft-Kreises (Memento des Originals vom 24. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rhein-erft-kreis.de (PDF; 47 kB), genehmigt am 20. April 1976)
  • Rhein-Kreis Neuss: „Im gespaltenen Schild vorne ein schwarzes Kreuz in Silber, hinten ein schwarzer, rotgezungter Löwe in Gold.“ (§ 3 Abs. (1) der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rhein-kreis-neuss.de, genehmigt am 2. Mai 1952 für den Kreis Grevenbroich, vom Kreis Neuss, dem heutigen Rhein-Kreis Neuss, fortgeführt)
  • Rhein-Sieg-Kreis: „Das Wappen zeigt in einem silbernen Schild einen blaugekrönten und blaubewehrten, zweigeschwänzten roten Löwen, der sich mit der linken Pranke auf einen silbernen Schild mit schwarzem Balkenkreuz stützt, mit der rechten ein goldenes Flammenschwert über seinem Haupte schwingt.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung des Rhein-Sieg-Kreises vom 31. März 2000 (Memento des Originals vom 3. Oktober 2006 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rhein-sieg-kreis.de (PDF; 203 kB), genehmigt am 26. Mai 1955)
  • Kreis Steinfurt: „In Gelb ein breiter roter Balken, darauf ein gelber, mit einem roten Schwan belegter Schild, oben in Gelb zwei rote Seerosenblätter, unten in Gelb ein rotes Seerosenblatt.“ (§ 3 Abs. (1) der Hauptsatzung für den Kreis Steinfurt (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-steinfurt.de vom 17. Oktober 2006, genehmigt am 10. März 1978)
  • Kreis Wesel: „Der Kreis führt ein Wappen, das in einem grünen Schild eine silberne Kopfweide enthält.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung des Kreises Wesel (Memento des Originals vom 27. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-wesel.de vom 7. Oktober 1999, genehmigt am 14. Juli 1978)

rhein-erft-kreis.de

rhein-kreis-neuss.de

rhein-sieg-kreis.de

siegen-wittgenstein.de

web.archive.org

  • Landschaftsverband Rheinland: „Das Wappen des Landschaftsverbandes Rheinland zeigt in einem grünen Feld einen schrägrechten silbernen Wellenbalken und darüber in einem silbernen Schildhaupt einen auffliegenden schwarzen Adler mit goldenem Schnabel und goldenen Fängen.“ (§ 2 Abs. 3 der Hauptsatzung vom März 2008 (Memento des Originals vom 24. Februar 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lvr.de; PDF; 237 kB)
  • Landschaftsverband Westfalen-Lippe: „Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt ein Wappen, das im roten Feld ein steigendes silbernes Ross zeigt.“ (§ 2 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (Memento des Originals vom 25. Juli 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lwl.org)
  • Stadtregion Aachen: „In Blau ein goldenes (gelbes) Hirschgeweih, auf dessen Grind stehend ein silberner (weißer) Schwan mit schwarzen Füßen, ebensolchem Schnabel und roter Zunge; darüber im Schildhaupt in Gold (Gelb) ein schreitender, rotbezungter, schwarzer Löwe.“ (§ 3 Abs. (2) der Hauptsatzung des Kreises Aachen (Memento des Originals vom 27. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-aachen.de, genehmigt am 23. Mai 1938, bestätigt am 20. Dezember 1972)
  • Kreis Coesfeld: „Von Gelb zu Rot gespalten; vorn im oberen Drittel ein roter Balken, darunter eine rote Glocke, hinten ein stehender, gelb gekleideter segnender Bischof, zu seinen Füßen eine gelbe Gans.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-coesfeld.de, genehmigt am 15. Oktober 1979)
  • Kreis Düren: „Der Schild, von Gold (=Gelb) und Blau geteilt, zeigt oben einen wachsenden schwarzen Löwen mit roter Zunge, unten einen silbernen (= weißen) Bogen Papier mit einem aufliegenden schwarzen D (= Düren).“ (Hauptsatzung des Kreises Düren (Memento des Originals vom 19. Oktober 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-dueren.de, genehmigt am 19. Juni 1942, bestätigt am 27. Oktober 1972)
  • Kreis Euskirchen: „Der Kreis führt folgendes Wappen: Geviert: (heraldisch) rechts oben in Gold drei, 2 : 1 gestellte, goldene (gelbe) Rosen; links oben in Gold (Gelb) ein rot bewehrter und bezungter schwarzer Löwe; rechts unten in Silber (Weiß) ein durchgehendes schwarzes (kurkölnisches) Balkenkreuz; links unten in Rot ein dreizackiger goldener (gelber) Zickzackbalken.“ (§ 2 Abs.§ (1) der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-euskirchen.de, genehmigt durch den RP Köln am 31. Oktober 1973)
  • Kreis Gütersloh: „Im geteilten Schild oben in Silber (Weiß) 3 rote Sparren, belegt mit einem goldenen (gelben) Schild mit einem roten sechsspeichigen Rad, unten in rot ein goldener (gelber) Adler.“ (§ 4 Abs. (1) der Hauptsatzung des Kreises Gütersloh (Memento des Originals vom 27. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www2.kreis-guetersloh.de, genehmigt am 12. September 1974)
  • Hochsauerlandkreis (bis 1974 Kreis Arnsberg): „In Rot ein silberner (weißer), rechtsschauender Adler mit eingelegtem silbernen (weißen) Herzschild, belegt mit einem durchgehenden schwarzen Kreuz.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung des Hochsauerlandkreises (Memento des Originals vom 27. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hochsauerlandkreis.de, genehmigt am 31. Oktober 1975, für den Kreis Arnsberg genehmigt am 31. Oktober 1963)
  • Kreis Höxter: „In Silber eine blaue Lilie; darüber in einem durch einen blauen Wellenbalken begrenzten, goldenen Schildhaupt ein rotes durchgehendes Kreuz.“ (Kreis Höxter: Wappen (Memento des Originals vom 3. Mai 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-hoexter.de, genehmigt am 12. Februar 1976)
  • Kreis Lippe: „In Silber (weiß) eine rote fünfblätterige Rose mit goldenen (gelben) Butzen und goldenen (gelben) Kelchblättern.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung des Kreises Lippe (Memento des Originals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.lippe.de (PDF; 145 kB), genehmigt am 17. Juli 1973)
  • Märkischer Kreis: „Das Wappen des Märkischen Kreises zeigt, durch einen dreireihig rot-weiß (-silbern) geschachten Balken geteilt, oben in Gelb (Gold) wachsend einen schwarzen rotbewehrten Löwen, unten in Weiß (Silber) ein durchgehendes schwarzes Kreuz.“ (§ 2 der Hauptsatzung des Märkischen Kreises@1@2Vorlage:Toter Link/i5.maerkischer-kreis.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., genehmigt am 6. Mai 1976)
  • Kreis Mettmann, vor 1975 Kreis Düsseldorf-Mettmann: „In silbernem Schild ein blaubewehrter und blaugekrönter doppelschwänziger roter Löwe, alles innerhalb eines schwarzen Schildbordes, der im rechten Obereck nach innen rund ausgebogen, dort mit einem silbernen Vorhängeschloss und im linken unteren Bogen nach der Figur mit einer goldenen Ähre belegt ist.“ (§ 2 Abs.§ (1) der Hauptsatzung des Kreises Mettmann (Memento des Originals vom 29. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-mettmann.de, genehmigt durch das preußische Staatsministerium am 28. November 1936 für den Kreis Düsseldorf-Mettmann, nach der Umbenennung vom Kreis Mettmann fortgeführt)
  • Oberbergischer Kreis: „Das Wappen des Kreises zeigt unter dem goldenen Schildhaupt einen in drei Reihen in Rot und Silber geschachten Balken gespalten von Rot nach Silber. Vorne eine silberne Burg mit einem hohen dreifenstrigen rechten und einem niedrigeren zweifenstrigen linken Zinnenturm, ein spitzgiebeliges Haus mit offen rotem Tor und schwarzem Giebelfenster flankierend. Hinten ein zweigeschwänzter blau bekrönter, blau bezungter und blau bewehrter roter Löwe.“ (Oberbergischer Kreis: Das Wappen (Memento des Originals vom 1. August 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www1.obk.de, genehmigt vom RP Köln am 10. Februar 1976)
    Siehe auch § 2 Abs.§ (1) der Hauptsatzung des Oberbergischen Kreises (Memento des Originals vom 1. August 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www1.obk.de
  • Kreis Olpe: „In gespaltenem Schild vorne in silbernem Feld ein durchgehendes schwarzes Kreuz, hinten im goldenen Feld zwei rote Balken.“ (§ 2 der Hauptsatzung des Kreises Olpe (Memento des Originals vom 17. April 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-olpe.de, genehmigt am 12. Oktober 1949)
  • Kreis Recklinghausen: „Das Wappen besteht aus einem silbernen Nesselblatt auf grünem Schild sowie einem schwarzen, gleichschenkeligen Kreuz mit goldenem Schlüssel in der Mitte.“ (§ 2 Abs. (2) Hauptsatzung des Kreises Recklinghausen (Memento des Originals vom 5. März 2009 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-re.de (PDF; 21 kB), genehmigt am 30. Juni 1952)
  • Rhein-Erft-Kreis: „Unter grünem Schildhaupt, darin ein silberner (weißer) Wellenbalken, gespalten vorne in Gold (gelb) ein rotbewehrter und rotbezungter schwarzer Löwe, hinten in Silber (weiß) ein durchgehendes schwarzes Balkenkreuz.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung des Rhein-Erft-Kreises (Memento des Originals vom 24. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rhein-erft-kreis.de (PDF; 47 kB), genehmigt am 20. April 1976)
  • Rhein-Kreis Neuss: „Im gespaltenen Schild vorne ein schwarzes Kreuz in Silber, hinten ein schwarzer, rotgezungter Löwe in Gold.“ (§ 3 Abs. (1) der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rhein-kreis-neuss.de, genehmigt am 2. Mai 1952 für den Kreis Grevenbroich, vom Kreis Neuss, dem heutigen Rhein-Kreis Neuss, fortgeführt)
  • Rhein-Sieg-Kreis: „Das Wappen zeigt in einem silbernen Schild einen blaugekrönten und blaubewehrten, zweigeschwänzten roten Löwen, der sich mit der linken Pranke auf einen silbernen Schild mit schwarzem Balkenkreuz stützt, mit der rechten ein goldenes Flammenschwert über seinem Haupte schwingt.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung des Rhein-Sieg-Kreises vom 31. März 2000 (Memento des Originals vom 3. Oktober 2006 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.rhein-sieg-kreis.de (PDF; 203 kB), genehmigt am 26. Mai 1955)
  • Kreis Siegen-Wittgenstein: „Von Weiß (Silber) und Blau gespalten, vorn zwei schwarze Pfähle, hinten auf 7 gelbe (goldene) Längsschindeln ein gelber (goldener) rotbewehrter Löwe aufgelegt, im gelben (goldenen) Schildfuß vorn ein blaues schräg gestelltes Haubergsmesser, hinten über dem Griff des Messers eine blaue, rot brennende Grubenlampe.“ (§ 3 Abs. (1) der Hauptsatzung des Kreises Siegen-Wittgenstein@1@2Vorlage:Toter Link/www.siegen-wittgenstein.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., genehmigt am 1. Oktober 1999)
  • Kreis Steinfurt: „In Gelb ein breiter roter Balken, darauf ein gelber, mit einem roten Schwan belegter Schild, oben in Gelb zwei rote Seerosenblätter, unten in Gelb ein rotes Seerosenblatt.“ (§ 3 Abs. (1) der Hauptsatzung für den Kreis Steinfurt (Memento des Originals vom 28. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-steinfurt.de vom 17. Oktober 2006, genehmigt am 10. März 1978)
  • Kreis Unna: „Der Kreis führt als Wappen einen wachsenden roten Löwen auf goldenem Feld über rotsilbern (in drei Reihen) geschachtetem Schildfuß.“ (§ 3 Abs.§ (1) der Hauptsatzung des Kreises Unna@1@2Vorlage:Toter Link/www.kreis-unna.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., genehmigt am 23. Mai 1938)
  • Kreis Viersen, vor 1975 Kreis Kempen-Krefeld: „Unter silbernem Schildhaupt, worin ein durchgehendes schwarzes Kreuz von Gold und Blau gespalten; vorn ein linksgewendeter schwarzer Löwe mit roter Zunge, hinten ein nach rechts gewandter zwiegeschwänzter goldener Löwe, rot bewehrt.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung des Kreises Viersen (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive), genehmigt am 13. Mai 1932 für den Landkreis Kempen-Krefeld, nach der Umbenennung vom Kreis Viersen fortgeführt)
  • Kreis Wesel: „Der Kreis führt ein Wappen, das in einem grünen Schild eine silberne Kopfweide enthält.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung des Kreises Wesel (Memento des Originals vom 27. September 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kreis-wesel.de vom 7. Oktober 1999, genehmigt am 14. Juli 1978)