Urteil 62 KLs – 213 Js 32/20 – 1/20. In: Landgericht Bonn. Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, 1. Juni 2021, abgerufen am 15. August 2022: „Unter nochmaliger Würdigung der lange zurückliegenden Taten und der altersbedingt besonderen Strafempfindlichkeit des Angeklagten hat die Kammer eine straffe Zusammenführung der Einzelstrafen für angemessen erachtet […] Insbesondere hat die Kammer darauf geachtet, dass die zu verbüßende Strafe dem Angeklagten eine nicht nur theoretische Aussicht auf eine Wiedererlangung der Freiheit zu Lebzeiten eröffnet.“