Rechtssatznummer RS0073088. In: Das Rechtsinformationssystem des Bundes Österreich. OGH, 16. Januar 2020, abgerufen am 21. November 2022: „Das Recht der freien Meinungsäußerung steht dem Rechtsanwalt, wie jedem anderen Staatsbürger, zu. Er muss sich allerdings mit seiner Kritik im Rahmen des Gesetzes halten und sie auf die im Gesetz vorgesehene Weise, sachlich, ohne beleidigendes Beiwerk, bei der zur Abstellung der von ihm behaupteten Mängel zuständigen Stelle vortragen.“
BVerfG, Beschluss vom 16. März 2017 – 1 BvR 3085/15 – Rn. 13 = NJW-RR 2017, 1003
BVerfG, Beschluss vom 28. Juni 2016 – 1 BvR 3388/14 – Rn. 15 = NJW 2016, 3360 = JA 2017, 76 (Muckel)< angebliches Doping bei einer 13-jährigen Sportlerin in der DDR>
demokratie-statt-diktatur.de
Meinungsfreiheit. Bundesarchiv, Stasi-Unterlagen-Archiv, abgerufen am 6. Dezember 2022.
doi.org
Nils Dorenbeck: Freiheit als Unfreiheit der Anderen. Anmerkungen zu einer totalitären Umdeutung von Meinungsfreiheit. In: Aptum, Zeitschrift für Sprachkritik und Sprachkultur. Band16, Nr.2–3, 31. Dezember 2020, ISSN2748-5277, S.49–55, doi:10.46771/978-3-96769-102-3_8 (meiner-elibrary.de [abgerufen am 27. März 2024]).
Nils Dorenbeck: Freiheit als Unfreiheit der Anderen. Anmerkungen zu einer totalitären Umdeutung von Meinungsfreiheit. In: Aptum, Zeitschrift für Sprachkritik und Sprachkultur. Band16, Nr.2–3, 31. Dezember 2020, ISSN2748-5277, S.49–55, doi:10.46771/978-3-96769-102-3_8 (meiner-elibrary.de [abgerufen am 27. März 2024]).
Roland Rechtsreport 2022. (PDF; 8 MB) In: roland-rechtsschutz.de. 4. März 2022, S. 26 f., archiviert vom Original am 23. April 2022; abgerufen am 23. April 2022 (Kapitel „Die Grenzen der Freiheit“, Schaubild 16, Quelle: Allensbacher Archiv, IfD-Umfragen, zuletzt 12047: Kalenderjahre 1953–2011, 2021): „Freie Meinungsäußerung. Frage: ‚Haben Sie das Gefühl, dass man heute in Deutschland seine Meinung frei sagen kann, oder ist es besser, vorsichtig zu sein?‘ (Angaben in Prozent) […] An 100 fehlende Prozent: ‚Mit Einschränkungen‘, unentschieden […] Basis: Bundesrepublik Deutschland (bis 1980: Westdeutschland), Bevölkerung ab 16 Jahre“
Sara Wagener: Allensbach-Umfrage – Das Freiheitsempfinden der Deutschen steigt. In: faz.net. 28. Dezember 2022, archiviert vom Original am 29. Dezember 2022; abgerufen am 29. Dezember 2022 (Kalenderjahre 2017, 2022): „Das geht aus dem Freiheitsindex des Instituts für Demoskopie Allensbach, des Analyseinstituts Media Tenor und des John Stuart Mill Instituts hervor […] Nur 48 Prozent sagten, sie hätten das Gefühl, frei reden zu können – gegenüber 63 Prozent, die das noch 2017 sagten und 78 Prozent 1990. Vorsichtig in ihrer Meinungsäußerung sind 37 Prozent der Befragten, 2021 waren es 44 Prozent, 2017 dagegen nur 25 Prozent.“
Roland Rechtsreport 2022. (PDF; 8 MB) In: roland-rechtsschutz.de. 4. März 2022, S. 26 f., archiviert vom Original am 23. April 2022; abgerufen am 23. April 2022 (Kapitel „Die Grenzen der Freiheit“, Schaubild 16, Quelle: Allensbacher Archiv, IfD-Umfragen, zuletzt 12047: Kalenderjahre 1953–2011, 2021): „Freie Meinungsäußerung. Frage: ‚Haben Sie das Gefühl, dass man heute in Deutschland seine Meinung frei sagen kann, oder ist es besser, vorsichtig zu sein?‘ (Angaben in Prozent) […] An 100 fehlende Prozent: ‚Mit Einschränkungen‘, unentschieden […] Basis: Bundesrepublik Deutschland (bis 1980: Westdeutschland), Bevölkerung ab 16 Jahre“
Sara Wagener: Allensbach-Umfrage – Das Freiheitsempfinden der Deutschen steigt. In: faz.net. 28. Dezember 2022, archiviert vom Original am 29. Dezember 2022; abgerufen am 29. Dezember 2022 (Kalenderjahre 2017, 2022): „Das geht aus dem Freiheitsindex des Instituts für Demoskopie Allensbach, des Analyseinstituts Media Tenor und des John Stuart Mill Instituts hervor […] Nur 48 Prozent sagten, sie hätten das Gefühl, frei reden zu können – gegenüber 63 Prozent, die das noch 2017 sagten und 78 Prozent 1990. Vorsichtig in ihrer Meinungsäußerung sind 37 Prozent der Befragten, 2021 waren es 44 Prozent, 2017 dagegen nur 25 Prozent.“
Nils Dorenbeck: Freiheit als Unfreiheit der Anderen. Anmerkungen zu einer totalitären Umdeutung von Meinungsfreiheit. In: Aptum, Zeitschrift für Sprachkritik und Sprachkultur. Band16, Nr.2–3, 31. Dezember 2020, ISSN2748-5277, S.49–55, doi:10.46771/978-3-96769-102-3_8 (meiner-elibrary.de [abgerufen am 27. März 2024]).