Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse. (PDF) In: deutsche-boerse-cash-market.com. 18. März 2016, S. 77, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. Januar 2017; abgerufen am 7. Januar 2017.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.xetra.com
Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse. (PDF) Börse Frankfurt, 30. November 2015, S. 13, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. Januar 2017; abgerufen am 20. November 2016: „Bei Geschäften in Wertpapieren, die in der Fortlaufenden Auktion gehandelt werden, ist der Mistrade-Antrag innerhalb von zwei Handelsstunden nach Zugang der Ausführungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 zu stellen. Soweit bei Geschäften in anderen Wertpapieren als strukturierten Produkten, die in der Fortlaufenden Auktion gehandelt werden, die Antragsfrist gemäß Satz 1 nach Ende der Handelszeit eines Börsentages endet, ist der Mistrade-Antrag spätestens eine halbe Stunde nach Ende der Handelszeit zu stellen.“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.xetra.com
Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse. (PDF) Börse Frankfurt, 21. November 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. Januar 2017; abgerufen am 6. Januar 2017: „Zivilrechtliche Ansprüche der Geschäftsparteien gemäß § 2 Abs. 1 und 2 auf Aufhebung und Anpassung von Geschäften sowie das Recht zur Anfechtung von Geschäften sind ausgeschlossen“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.xetra.com
Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich. (PDF) Eurex, 1. August 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Dezember 2016; abgerufen am 15. Dezember 2016: „… unter Einhaltung der Formerfordernisse gemäß Ziffer 2.8.2, nach Ablauf von 30 Minuten, jedoch nicht später als 3 Stunden seit dem Geschäftsabschluss und vor Ablauf von 30 Minuten nach Beendigung der Trading-Periode des jeweiligen Produktes an dem Handelstag, an dem das Geschäft zustande kam, …“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.eurexchange.com
Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich. (PDF) Eurex Deutschland und Eurex Zürich, 1. August 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Dezember 2016; abgerufen am 6. Januar 2017: „Bezüglich der an den Eurex-Börsen abgeschlossenen Geschäfte sind zivilrechtliche Ansprüche der Geschäftsparteien im Sinne von Ziffer 2.3 Abs. 1 bis Abs. 3, die auf die Aufhebung solcher Geschäfte gerichtet sind, insbesondere eine Anfechtung wegen Irrtums, sonstige Anfechtungsrechte und zivilrechtliche Ansprüche, die eine Anpassung des Inhaltes solcher Geschäfte zum Ziel haben, ausgeschlossen“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.eurexchange.com
Singapore Echange Rulebook. Singapore Exchange, 14. Februar 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. November 2017; abgerufen am 5. November 2017 (englisch).Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/rulebook.sgx.com
Frankfurter Wertpapierbörse: Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse. (PDF) Deutsche Börse, 3. Januar 2018, S. § 32 Ausschluss zivilrechtlicher Ansprüche, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 25. Februar 2018; abgerufen am 15. April 2018: „Zivilrechtliche Ansprüche der Geschäftsparteien gemäß § 2 Abs. 1 und 2 auf Aufhebung und Anpassung von Geschäften sowie das Recht zur Anfechtung von Geschäften sind ausgeschlossen“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.xetra.com
fat finger error in the news. In: Financial Times. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. November 2016; abgerufen am 22. November 2016 (englisch).Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/lexicon.ft.com
Auf dem Papier Millionär. (PDF) In: AnlegerPlus Magazin. Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, 1. September 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. September 2016; abgerufen am 22. November 2016.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.anlegerplus.de
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Auf dem Papier Millionär. (PDF) In: AnlegerPlus Magazin. Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, 1. September 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. September 2016; abgerufen am 22. November 2016.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.anlegerplus.de
BT-Drs. 16/4028 vom 12. Januar 2007, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission (Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz), S. 291
Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich. (PDF) Eurex, 1. August 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Dezember 2016; abgerufen am 15. Dezember 2016: „… unter Einhaltung der Formerfordernisse gemäß Ziffer 2.8.2, nach Ablauf von 30 Minuten, jedoch nicht später als 3 Stunden seit dem Geschäftsabschluss und vor Ablauf von 30 Minuten nach Beendigung der Trading-Periode des jeweiligen Produktes an dem Handelstag, an dem das Geschäft zustande kam, …“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.eurexchange.com
Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich. (PDF) Eurex Deutschland und Eurex Zürich, 1. August 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Dezember 2016; abgerufen am 6. Januar 2017: „Bezüglich der an den Eurex-Börsen abgeschlossenen Geschäfte sind zivilrechtliche Ansprüche der Geschäftsparteien im Sinne von Ziffer 2.3 Abs. 1 bis Abs. 3, die auf die Aufhebung solcher Geschäfte gerichtet sind, insbesondere eine Anfechtung wegen Irrtums, sonstige Anfechtungsrechte und zivilrechtliche Ansprüche, die eine Anpassung des Inhaltes solcher Geschäfte zum Ziel haben, ausgeschlossen“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.eurexchange.com
fat finger error in the news. In: Financial Times. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. November 2016; abgerufen am 22. November 2016 (englisch).Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/lexicon.ft.com
Clearly Erroneous Executions. (PDF) NYSE, 19. Juni 2014, abgerufen am 20. November 2016 (englisch): „Requests for review must be received within thirty (30) minutes of execution time“
Bundesgerichtshof Urteil. 30. Juni 2009, abgerufen am 23. November 2016: „Klauseln in Allgemeinen Emissionsbedingungen, nach denen der Emittent von Optionsscheinen die Bedingungen ändern kann, soweit ihm dies angemessen und erforderlich erscheint, um dem wirtschaftlichen Zweck der Bedingungen gerecht zu werden, falls die Änderung dazu dienen soll, einen offensichtlichen Irrtum zu berichtigen, sind gemäß § 308 Nr. 4 BGB unwirksam.“
Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse. (PDF) In: deutsche-boerse-cash-market.com. 18. März 2016, S. 77, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. Januar 2017; abgerufen am 7. Januar 2017.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.xetra.com
Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse. (PDF) Börse Frankfurt, 30. November 2015, S. 13, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. Januar 2017; abgerufen am 20. November 2016: „Bei Geschäften in Wertpapieren, die in der Fortlaufenden Auktion gehandelt werden, ist der Mistrade-Antrag innerhalb von zwei Handelsstunden nach Zugang der Ausführungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 zu stellen. Soweit bei Geschäften in anderen Wertpapieren als strukturierten Produkten, die in der Fortlaufenden Auktion gehandelt werden, die Antragsfrist gemäß Satz 1 nach Ende der Handelszeit eines Börsentages endet, ist der Mistrade-Antrag spätestens eine halbe Stunde nach Ende der Handelszeit zu stellen.“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.xetra.com
Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse. (PDF) Börse Frankfurt, 21. November 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. Januar 2017; abgerufen am 6. Januar 2017: „Zivilrechtliche Ansprüche der Geschäftsparteien gemäß § 2 Abs. 1 und 2 auf Aufhebung und Anpassung von Geschäften sowie das Recht zur Anfechtung von Geschäften sind ausgeschlossen“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.xetra.com
Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich. (PDF) Eurex, 1. August 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Dezember 2016; abgerufen am 15. Dezember 2016: „… unter Einhaltung der Formerfordernisse gemäß Ziffer 2.8.2, nach Ablauf von 30 Minuten, jedoch nicht später als 3 Stunden seit dem Geschäftsabschluss und vor Ablauf von 30 Minuten nach Beendigung der Trading-Periode des jeweiligen Produktes an dem Handelstag, an dem das Geschäft zustande kam, …“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.eurexchange.com
Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich. (PDF) Eurex Deutschland und Eurex Zürich, 1. August 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Dezember 2016; abgerufen am 6. Januar 2017: „Bezüglich der an den Eurex-Börsen abgeschlossenen Geschäfte sind zivilrechtliche Ansprüche der Geschäftsparteien im Sinne von Ziffer 2.3 Abs. 1 bis Abs. 3, die auf die Aufhebung solcher Geschäfte gerichtet sind, insbesondere eine Anfechtung wegen Irrtums, sonstige Anfechtungsrechte und zivilrechtliche Ansprüche, die eine Anpassung des Inhaltes solcher Geschäfte zum Ziel haben, ausgeschlossen“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.eurexchange.com
Singapore Echange Rulebook. Singapore Exchange, 14. Februar 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. November 2017; abgerufen am 5. November 2017 (englisch).Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/rulebook.sgx.com
Frankfurter Wertpapierbörse: Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse. (PDF) Deutsche Börse, 3. Januar 2018, S. § 32 Ausschluss zivilrechtlicher Ansprüche, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 25. Februar 2018; abgerufen am 15. April 2018: „Zivilrechtliche Ansprüche der Geschäftsparteien gemäß § 2 Abs. 1 und 2 auf Aufhebung und Anpassung von Geschäften sowie das Recht zur Anfechtung von Geschäften sind ausgeschlossen“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.xetra.com
Eurex Deutschland: Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich. (PDF) Umsetzung von Geschäftsaufhebungen oder Preiskorrekturen. In: eurexchange.com. 2. April 2018, S. 23, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 15. April 2018: „Bezüglich der an der Eurex Deutschland abgeschlossenen Geschäfte sind zivilrechtliche Ansprüche der Geschäftsparteien im Sinne von Ziffer 2.3 Abs. 1 bis Abs. 3, die auf die Aufhebung solcher Geschäfte gerichtet sind, insbesondere eine Anfechtung wegen Irrtums, sonstige Anfechtungsrechte und zivilrechtliche Ansprüche, die eine Anpassung des Inhaltes solcher Geschäfte zum Ziel haben, ausgeschlossen“
fat finger error in the news. In: Financial Times. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. November 2016; abgerufen am 22. November 2016 (englisch).Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/lexicon.ft.com
Auf dem Papier Millionär. (PDF) In: AnlegerPlus Magazin. Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, 1. September 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. September 2016; abgerufen am 22. November 2016.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.anlegerplus.de
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Singapore Echange Rulebook. Singapore Exchange, 14. Februar 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. November 2017; abgerufen am 5. November 2017 (englisch).Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/rulebook.sgx.com
Tradegate Exchange: Bedingungen für Geschäfte an der Tradegate Exchange. (PDF) Tradegate Exchange, 24. November 2017, S. § 15a Ausschluss zivilrechtlicher Ansprüche, abgerufen am 15. April 2018: „Zivilrechtliche Ansprüche der Geschäftsparteien auf Aufhebung und Anpassung von Geschäften sowie das Recht zur Anfechtung von Geschäften sind ausgeschlossen“
Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse. (PDF) In: deutsche-boerse-cash-market.com. 18. März 2016, S. 77, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. Januar 2017; abgerufen am 7. Januar 2017.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.xetra.com
Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse. (PDF) Börse Frankfurt, 30. November 2015, S. 13, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. Januar 2017; abgerufen am 20. November 2016: „Bei Geschäften in Wertpapieren, die in der Fortlaufenden Auktion gehandelt werden, ist der Mistrade-Antrag innerhalb von zwei Handelsstunden nach Zugang der Ausführungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 zu stellen. Soweit bei Geschäften in anderen Wertpapieren als strukturierten Produkten, die in der Fortlaufenden Auktion gehandelt werden, die Antragsfrist gemäß Satz 1 nach Ende der Handelszeit eines Börsentages endet, ist der Mistrade-Antrag spätestens eine halbe Stunde nach Ende der Handelszeit zu stellen.“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.xetra.com
Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse. (PDF) Börse Frankfurt, 21. November 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. Januar 2017; abgerufen am 6. Januar 2017: „Zivilrechtliche Ansprüche der Geschäftsparteien gemäß § 2 Abs. 1 und 2 auf Aufhebung und Anpassung von Geschäften sowie das Recht zur Anfechtung von Geschäften sind ausgeschlossen“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.xetra.com
Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich. (PDF) Eurex, 1. August 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Dezember 2016; abgerufen am 15. Dezember 2016: „… unter Einhaltung der Formerfordernisse gemäß Ziffer 2.8.2, nach Ablauf von 30 Minuten, jedoch nicht später als 3 Stunden seit dem Geschäftsabschluss und vor Ablauf von 30 Minuten nach Beendigung der Trading-Periode des jeweiligen Produktes an dem Handelstag, an dem das Geschäft zustande kam, …“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.eurexchange.com
Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich. (PDF) Eurex Deutschland und Eurex Zürich, 1. August 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Dezember 2016; abgerufen am 6. Januar 2017: „Bezüglich der an den Eurex-Börsen abgeschlossenen Geschäfte sind zivilrechtliche Ansprüche der Geschäftsparteien im Sinne von Ziffer 2.3 Abs. 1 bis Abs. 3, die auf die Aufhebung solcher Geschäfte gerichtet sind, insbesondere eine Anfechtung wegen Irrtums, sonstige Anfechtungsrechte und zivilrechtliche Ansprüche, die eine Anpassung des Inhaltes solcher Geschäfte zum Ziel haben, ausgeschlossen“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.eurexchange.com
Singapore Echange Rulebook. Singapore Exchange, 14. Februar 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. November 2017; abgerufen am 5. November 2017 (englisch).Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/rulebook.sgx.com
Frankfurter Wertpapierbörse: Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse. (PDF) Deutsche Börse, 3. Januar 2018, S. § 32 Ausschluss zivilrechtlicher Ansprüche, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 25. Februar 2018; abgerufen am 15. April 2018: „Zivilrechtliche Ansprüche der Geschäftsparteien gemäß § 2 Abs. 1 und 2 auf Aufhebung und Anpassung von Geschäften sowie das Recht zur Anfechtung von Geschäften sind ausgeschlossen“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.xetra.com
fat finger error in the news. In: Financial Times. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. November 2016; abgerufen am 22. November 2016 (englisch).Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/lexicon.ft.com
Auf dem Papier Millionär. (PDF) In: AnlegerPlus Magazin. Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, 1. September 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. September 2016; abgerufen am 22. November 2016.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.anlegerplus.de
Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse. (PDF) In: deutsche-boerse-cash-market.com. 18. März 2016, S. 77, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. Januar 2017; abgerufen am 7. Januar 2017.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.xetra.com
Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse. (PDF) Börse Frankfurt, 30. November 2015, S. 13, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. Januar 2017; abgerufen am 20. November 2016: „Bei Geschäften in Wertpapieren, die in der Fortlaufenden Auktion gehandelt werden, ist der Mistrade-Antrag innerhalb von zwei Handelsstunden nach Zugang der Ausführungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 zu stellen. Soweit bei Geschäften in anderen Wertpapieren als strukturierten Produkten, die in der Fortlaufenden Auktion gehandelt werden, die Antragsfrist gemäß Satz 1 nach Ende der Handelszeit eines Börsentages endet, ist der Mistrade-Antrag spätestens eine halbe Stunde nach Ende der Handelszeit zu stellen.“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.xetra.com
Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse. (PDF) Börse Frankfurt, 21. November 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. Januar 2017; abgerufen am 6. Januar 2017: „Zivilrechtliche Ansprüche der Geschäftsparteien gemäß § 2 Abs. 1 und 2 auf Aufhebung und Anpassung von Geschäften sowie das Recht zur Anfechtung von Geschäften sind ausgeschlossen“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.xetra.com
Frankfurter Wertpapierbörse: Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse. (PDF) Deutsche Börse, 3. Januar 2018, S. § 32 Ausschluss zivilrechtlicher Ansprüche, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 25. Februar 2018; abgerufen am 15. April 2018: „Zivilrechtliche Ansprüche der Geschäftsparteien gemäß § 2 Abs. 1 und 2 auf Aufhebung und Anpassung von Geschäften sowie das Recht zur Anfechtung von Geschäften sind ausgeschlossen“Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.xetra.com