BGH, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 StR 227/05, NStZ 2006, 34 f.: „Der Senat neigt der Auffassung zu, daß in derartigen Fällen die für eine Beteiligung am Totschlag zu verhängende Mindeststrafe eine "Sperrwirkung" für die Mindeststrafe wegen einer Beteiligung am Mord entfaltet, diese also nicht unterschritten werden kann. “
BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005 - 1 StR 195/05, NStZ 2006, 284 f.: „Bei diesen Abwägungen steht dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zu, den das RevGer. nicht durch eigene Erwägungen ausfüllen kann“.
Strafrecht: Bundesjustizminister will zwingende lebenslange Haft für Mord abschaffen. In: Spiegel Online. 25. März 2016 (spiegel.de [abgerufen am 12. Januar 2018]).
Abschlussbericht der Expertengruppe zur Reform der Tötungsdelikte (§§ 211 – 213, 57a StGB)dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas im Juni 2015 vorgelegt, Online-Fassung (Memento vom 24. März 2016 im Internet Archive), abgerufen am 19. März 2016.
zdb-katalog.de
Strafrecht: Mörder sollen nicht zwingend lebenslang in Haft. In: Die Zeit. 26. März 2016, ISSN0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 20. Mai 2017]).
zeit.de
Strafrecht: Mörder sollen nicht zwingend lebenslang in Haft. In: Die Zeit. 26. März 2016, ISSN0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 20. Mai 2017]).