zur Abfallhierarchie siehe Artikel 4, zum Nachrang der Beseitigung Art. 12 der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle; zur Unterscheidung Verfahren R 1 (Hauptverwendung als Brennstoff/ Energiegewinnung) gemäß Anhang II vom Beseitigungsverfahren D 10 oder 11 (Anhang I) siehe dort Fußnote 8 mit Berechnungsformel zur Energieeffizienz und zur Differenzierung je nach Betriebsgenehmigung; zur teils anders definierten Unterscheidung betreffend Abfälle zur Verwertung oder Abfälle zur Beseitigung bei Notifikation und Genehmigung einer Abfallverbringung siehe Basler Übereinkommen
Richtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen, galt bis 6. Januar 2014
Übersichtskarte mit Basisdaten der meisten Anlagen in Deutschland: Unsere Mitgliedsanlagen. In: Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e. V. Abgerufen am 11. September 2022.