Im kaiserlichen Patent vom 30. Juni 1620 hieß es: „daß sich die Stände der Böhmischen Unruhe theilhaftig gemacht; die Pässe des Landes besetzt, verschanzt und eingenommen; den Donaustrom gesperrt; die fürnehmsten Landesämter besetzt; die landesfürstlichen Offizier von ihren Zusammenkünften ausgeschlossen; die Rüstgelder und das Aufgeboth des zehnten Mannes veranstaltet; sich der Landesregierung unterfangen; den Böhmen zum Guten einen Böhmischen Paß besetzt; in Unterösterreich eingefallen; gehorsame Städte belagert und geplündert; den Böhmischen Rebellen, die Wien Belagerten, Geld, Munition, und Proviant zugeschickt, und die Huldigung versagt haben. Deswegen sei dem Herzog von Baiern diese Commission aufgetragen worden, der jetzt den Ständen fünf Tage Bedenkzeit giebt, nach deren Verlauf sie sich kategorisch erklären sollen, ob sie sich zur Unterwerfung bequemen wollen, oder nicht.“ Aus: Ober- und Nieder-Ennserisch, wie auch Böhmisch Journal, das ist, kurze und wahrhafte Beschreibung dessen, was … sich im Land ob und unter Enns … zugetragen hat. Gedruckt zu München 1621 Zitiert nach Franz Kurz: Versuch einer Geschichte des Bauernkrieges in Oberösterreich unter der Anführung des Stephan Fadinger und Achatz Wiellinger; F.I. Eurich, 1805, S. 60 (Google eBook, vollständige Ansicht in der Google-Buchsuche).
ooegeschichte.at
Johann Krebs: Die literarische Rezeption des oberösterreichischen Bauernkrieges. In: Oberösterreichische Heimatblätter, Heft 3, 1989 (ooegeschichte.at [PDF]).