Deutsche Bischofskonferenz (DBK): Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse. Bonn, Fassung vom 27. April 2015, S. 2–4: Loyalitätsobliegenheiten (PDF: 334 kB, 6 Seiten auf dbk.de; Infoseite).
Kongregation für das Katholische Bildungswesen: Instruktion über Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesteramt und zu den heiligen Weihen., Rom, 4. November 2005 (online auf vatican.va): Grundsätzlich wird unterschieden zwischen homosexuellen Handlungen (schwere Sünden, in sich unsittlich, Verstoß gegen das natürliche Gesetz) und „tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen“, die „objektiv ungeordnet“ seien. Ein katholischer Christ soll die Schwierigkeiten, die ihm aus solchen Neigungen entstehen, „mit dem Kreuzesopfer des Herrn […] vereinen“. Er kann ebenso wenig wie jemand, der Homosexualität praktiziert oder eine homosexuelle Kultur unterstützt, zu den heiligen Weihen zugelassen werden, weil er in schwerwiegender Weise daran gehindert sei, „korrekte Beziehungen zu Männern und Frauen aufzubauen“. Es ist Aufgabe des Spirituals, zu klären, ob der Kandidat tiefsitzende homosexuelle Tendenzen hat oder „Tendenzen, die bloß Ausdruck eines vorübergehenden Problems, wie etwa einer noch nicht abgeschlossenen Adoleszenz sind“. Letztere sind kein Weihehindernis, wenn sie drei Jahre vor der Diakonenweihe überwunden sind.
Ulrich Hammer: Warum der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) das kirchliche Arbeitsrecht liberalisiert. In: Arbeitsrecht und Kirche – Zeitschrift für Mitarbeitervertretungen. Heft 3, 2015, S. 83–85 (PDF: 2,5 MB, 40 Seiten auf baumann-czichon.de (Memento vom 24. Oktober 2017 im Internet Archive)).