Gregor Mayntz: Was bedeutet Parlamentsarmee?Deutscher Bundestag, 18. Juni 2008, abgerufen am 27. März 2010: „Sie dienen nicht einem Minister oder einer Kanzlerin, sie dienen dieser Republik, also der parlamentarischen Demokratie. … Da ist erstens die Festlegung durch den Bundestag, wann, wie und zu welchem Zweck die Truppe eingesetzt werden darf.“