Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs, 1. August 1934: „§ 1. Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter. § 2. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung von dem Zeitpunkt des Ablebens des Reichspräsidenten von Hindenburg in Kraft.“ (PDF).
Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs, 1. August 1934: „§ 1. Das Amt des Reichspräsidenten wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt. Infolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer und Reichskanzler Adolf Hitler über. Er bestimmt seinen Stellvertreter. § 2. Dieses Gesetz tritt mit Wirkung von dem Zeitpunkt des Ablebens des Reichspräsidenten von Hindenburg in Kraft.“ (PDF).
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Detlef H.O. Kopmann: Die Wedekindstraße – Vom Villenviertel zur Durchgangsstraße. In: Eckhard von Knorre, Achim Sohns, Uwe Brennenstuhl (Hrsg.): Oststadt Journal, Ausgabe Februar 2007, hannover-oststadt.de (Memento vom 1. September 2012 im Internet Archive) (Stadtteil-Informationssystem Hannover-Oststadt), abgerufen am 25. Februar 2013.