Z. B. im Erzbistum Köln: Amtsblatt des Erzbistums Köln, Stück 9 – 1. August 2008 (Memento des Originals vom 28. September 2021 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.erzbistum-koeln.de, S. 177; Erzbistum Berlin (in Planung): Wo Glauben Raum gewinnt. Pastorale Leitlinien. (2013), Nr. 4.1, S. 14: „Der Pfarrvikar ist Mitglied des Pastoralteams und übernimmt innerhalb des Pastoralen Raumes in Absprache mit dem Team und dem Erzbistum Verantwortung. Nach Möglichkeit soll er von administrativen Aufgaben befreit sein, um möglichst ganz für die seelsorgerische Arbeit zur Verfügung zu stehen. In der Regel trägt der Pfarrvikar den Titel Pfarrer.“
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