„Der Prozếß, […] Die Art und Weise, wie eine Sache behandelt wird; in welcher Bedeutung es besonders in der Chymie und After-Chymie üblich ist, wo man die vorgeschriebene Art und Weise, ein chymisches Product zur Wirklichkeit zu bringen, einen Prozeß zu nennen pflegt. 2.In engerer Bedeutung, die Art und Weise, nach welcher die vorkommenden Fälle vor Gericht abgehandelt werden. 1)Eigentlich, wo es die in den Gesetzen vorgeschriebene Ordnung ist, nach welcher die Rechtssachen verhandelt und zu Ende gebracht werden; der Rechtsgang.[…] 2)Figürlich, ein Streit vor Gericht selbst; ein Rechtsstreit, Rechtshandel.[…]“ Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Ausgabe letzter Hand, Leipzig 1793–1801; zeno.org)
Prozéß. In: Brockhaus’ Kleines Konversations-Lexikon. 5. Auflage. Band2. Brockhaus, Leipzig 1911, S.464 (Digitalisat.zeno.org). „Prozéß (lat.), Vorgang, Verlauf, Entwicklung; im Rechtswesen der Rechtsgang, das gerichtliche Verfahren (Rechtsstreit),[…]; auch die gesetzlichen Regeln darüber und deren wissenschaftliche Darstellung (s.Strafprozeß, Zivilprozeß); in der Chemie, s.Chemische Prozesse.“'