Die Verfassung räumt dem Präsidenten nicht explizit das Recht ein, von der Regierung erlassenen Gesetzesdekreten (die vom Parlament ratifiziert werden müssen) oder gesetzesvertretenden Dekreten (die auf einer vom Staatspräsidenten unterzeichneten Ermächtigung durch das Parlament beruhen) die Unterschrift zu verweigern. In wenigen Fällen wurde die Unterschrift verweigert, weil die Regierungserlasse gegen die Grundsätze der Verfassung und deren Geist verstießen. Nach einer Rechtsauffassung macht der Staatspräsident in diesen Fällen von seiner präventiven Prüfungskompetenz bezüglich der Verfassungsmäßigkeit Gebrauch (vs. nachträgliche Prüfung durch Verfassungsgericht). Antonino Spadaro: Può il Presidente della Repubblica rifuitarsi di emanare un decreto-legge? Le “ragioni” di Napolitano.
Das sogenannte „weiße Semester“ soll verhindern, dass der Präsident gegen Ende seiner Amtszeit durch Parlamentsauflösung und Neuwahlen versucht, Einfluss auf seine eventuelle Wiederwahl oder jedenfalls auf seine Nachfolge zu nehmen (Art. 88). Semestre bianco auf treccani.it.