„Entsprechend den Gegebenheiten des Kirchenraumes und den rechtmäßigen örtlichen Gewohnheiten soll das heiligste Sakrament in einem Tabernakel aufbewahrt werden […]. Ferner sollen alle Vorschriften der liturgischen Bücher und die Normen des Rechts sorgfältig beachtet werden, besonders um die Gefahr der Profanierung zu vermeiden. [...] Über die Vorschriften von can. 934 § 1 hinaus ist es verboten, das heiligste Sakrament an einem Ort aufzubewahren, der nicht der sicheren Autorität des Diözesanbischofs unterstellt ist oder wo die Gefahr der Profanierung besteht. Ist dies der Fall, muß der Diözesanbischof die bereits gewährte Befugnis zur Aufbewahrung der Eucharistie sofort widerrufen.“ (Instruktion Redemptionis sacramentum – über einige Dinge bezüglich der heiligsten Eucharistie, die einzuhalten und zu vermeiden sind, 130 f. online).