Regional Radiocommunication Conference 2006 (German Wikipedia)

Analysis of information sources in references of the Wikipedia article "Regional Radiocommunication Conference 2006" in German language version.

refsWebsite
Global rank German rank
1st place
1st place
33rd place
2nd place
low place
low place
low place
low place

IABotmemento.invalid

  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „2.8 Umsetzung der RRC 06: Auf der internationalen Wellenkonferenz RRC 06 wurden die digitalen terrestrischen Verbreitungswege für Rundfunk in den Frequenzbereichen VHF und UHF koordiniert. Die Ergebnisse der RRC 06 werden als „GE06-Abkommen“ veröffentlicht und treten am 17.06.2007 in Kraft. Durch dieses Abkommen wurde der frequenztechnische Rahmen für den digitalen terrestrischen Rundfunk für mindestens die nächsten 20 Jahre bestimmt. Sie heben die Vereinbarungen aus dem Jahr 1961 (Stockholm) auf und ergänzen die Ergebnisse der Maastricht- und Wiesbaden-Konferenzen für DAB. Da es prinzipiell egal welcher Art ein digitaler Datenstrom ist, hat die RRC 06 offen gelassen, ob die bereitgestellten Übertragungskapazitäten für Hörfunk oder Fernsehen genutzt werden und überließ diese Entscheidungen den jeweiligen Staaten. Dabei zeichnet sich – jenseits von Mischnutzungen mittels DMB und DVB-H – ab, dass Fernsehen über DVB-T im Band IV/V und Radio über DAB im Band III ausgestrahlt wird.“
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de Übertragungskapazitäten nach RRC 06
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „3.4 Eigene digitale Übertragungskapazitäten für den Hörfunk (…) Als digitale terrestrische Rundfunkübertragungsverfahren stehen DAB-Digital Audio Broadcast, DMB-Digital Multimedia Broadcast8, DVB-T-Digital Video Broadcast und DVB-H-Digital Video Broadcast Handheld in den Frequenzbändern III (VHF), IV/V (UHF) und im L-Band zur Verfügung. In Zukunft sollen diese unterschiedlichen Standards zu einem IP-basierten Standard DxB zusammengeführt werden. Dabei ist nur noch DAB in dem Format MPEG 2 Layer 1 ein Audiostandard, der aber bereits Datendienste mit übertragen kann. Die übrigen Standards sind für die Art der Inhalte offen.“
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „Um die Entwicklungschancen des Hörfunks zu sichern, setzt sich die DLM des-halb dafür ein, dem Hörfunk in der digitalen Welt vorrangig terrestrische Übertragungskapazitäten zur Verfügung zustellen und dafür eigene Multiplexe oder Teilmultiplexe ausdrücklich zur Verbreitung von Radioprogrammen und ihren Zusatzdiensten zuzuweisen. Auch aus diesem Grund lehnt sie eine medienneutrale, nur frequenztechnische Zuweisung von Kapazitäten ohne Benennung der Programmart ab. Nur wenn für Hörfunk reservierte Übertragungskapazitäten nicht von Radioveranstaltern genutzt werden, sollen sie für TV, Datendienste und schließlich für Tele-kommunikationszwecke eingesetzt werden.“
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „HD-Radio: Die DLM hat keine grundsätzlichen Einwände, wenn dieses Verfahren technisch einsetzbar ist und die Veranstalter dieses Verfahren einsetzen wollen. Dabei sind jedoch die in den einzelnen Ländern geltenden Rundfunkgesetze bzw. -staatsverträge im Hinblick auf die erfolgten Lizenzierungen zu beachten. Die DLM hält die Möglichkeiten dieses Verfahrens aber nicht für ausreichend, um dem Hörfunk neue Impulse zu geben. Dies gilt auch für den Einsatz von DRM (Digital Radio Mondial) für Kurz-, Lang- und Mittelwelle und DRM plus für den UKW-Frequenzbereich. Voraussetzung für den Einsatz DRM plus wäre eine Abschaltung des analogen UKW-Hörfunks und eine Neuordnung der Frequenzen. Dies ist auf absehbare Zeit jedoch nicht realistisch, auch weil es einen Simulcastbetrieb ausschließen würde.“
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „Die DLM erwartet, dass sich die Codierungs- und Übertragungsstandards in Zukunft ständig verbessern werden. Dies hat zur Folge, dass sich Hörer darauf einstellen müssen, Radiogeräte immer wieder zu erneuern.“
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „Nach einer solchen Abwägung setzt sich die DLM dafür ein, zukünftig die Codierung MPEG 4 AAC+ zu verwenden. Dies hat zur Folge, dass die bisher im Markt befindlichen DAB Empfänger die DAB-Programme nicht mehr empfangen können. Die DLM muss feststellen, dass DAB weder von den Hörern noch von vielen Radioveranstaltern angenommen wurde. Über die Zahl der im Markt befindlichen DAB-Geräte gibt es keine genauen Angaben. Die Zahlen schwanken zwischen 50.000 und 100.000 Geräten.“

alm.de

  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „2.8 Umsetzung der RRC 06: Auf der internationalen Wellenkonferenz RRC 06 wurden die digitalen terrestrischen Verbreitungswege für Rundfunk in den Frequenzbereichen VHF und UHF koordiniert. Die Ergebnisse der RRC 06 werden als „GE06-Abkommen“ veröffentlicht und treten am 17.06.2007 in Kraft. Durch dieses Abkommen wurde der frequenztechnische Rahmen für den digitalen terrestrischen Rundfunk für mindestens die nächsten 20 Jahre bestimmt. Sie heben die Vereinbarungen aus dem Jahr 1961 (Stockholm) auf und ergänzen die Ergebnisse der Maastricht- und Wiesbaden-Konferenzen für DAB. Da es prinzipiell egal welcher Art ein digitaler Datenstrom ist, hat die RRC 06 offen gelassen, ob die bereitgestellten Übertragungskapazitäten für Hörfunk oder Fernsehen genutzt werden und überließ diese Entscheidungen den jeweiligen Staaten. Dabei zeichnet sich – jenseits von Mischnutzungen mittels DMB und DVB-H – ab, dass Fernsehen über DVB-T im Band IV/V und Radio über DAB im Band III ausgestrahlt wird.“
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de Übertragungskapazitäten nach RRC 06
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „3.4 Eigene digitale Übertragungskapazitäten für den Hörfunk (…) Als digitale terrestrische Rundfunkübertragungsverfahren stehen DAB-Digital Audio Broadcast, DMB-Digital Multimedia Broadcast8, DVB-T-Digital Video Broadcast und DVB-H-Digital Video Broadcast Handheld in den Frequenzbändern III (VHF), IV/V (UHF) und im L-Band zur Verfügung. In Zukunft sollen diese unterschiedlichen Standards zu einem IP-basierten Standard DxB zusammengeführt werden. Dabei ist nur noch DAB in dem Format MPEG 2 Layer 1 ein Audiostandard, der aber bereits Datendienste mit übertragen kann. Die übrigen Standards sind für die Art der Inhalte offen.“
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „Um die Entwicklungschancen des Hörfunks zu sichern, setzt sich die DLM des-halb dafür ein, dem Hörfunk in der digitalen Welt vorrangig terrestrische Übertragungskapazitäten zur Verfügung zustellen und dafür eigene Multiplexe oder Teilmultiplexe ausdrücklich zur Verbreitung von Radioprogrammen und ihren Zusatzdiensten zuzuweisen. Auch aus diesem Grund lehnt sie eine medienneutrale, nur frequenztechnische Zuweisung von Kapazitäten ohne Benennung der Programmart ab. Nur wenn für Hörfunk reservierte Übertragungskapazitäten nicht von Radioveranstaltern genutzt werden, sollen sie für TV, Datendienste und schließlich für Tele-kommunikationszwecke eingesetzt werden.“
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „HD-Radio: Die DLM hat keine grundsätzlichen Einwände, wenn dieses Verfahren technisch einsetzbar ist und die Veranstalter dieses Verfahren einsetzen wollen. Dabei sind jedoch die in den einzelnen Ländern geltenden Rundfunkgesetze bzw. -staatsverträge im Hinblick auf die erfolgten Lizenzierungen zu beachten. Die DLM hält die Möglichkeiten dieses Verfahrens aber nicht für ausreichend, um dem Hörfunk neue Impulse zu geben. Dies gilt auch für den Einsatz von DRM (Digital Radio Mondial) für Kurz-, Lang- und Mittelwelle und DRM plus für den UKW-Frequenzbereich. Voraussetzung für den Einsatz DRM plus wäre eine Abschaltung des analogen UKW-Hörfunks und eine Neuordnung der Frequenzen. Dies ist auf absehbare Zeit jedoch nicht realistisch, auch weil es einen Simulcastbetrieb ausschließen würde.“
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „Die DLM erwartet, dass sich die Codierungs- und Übertragungsstandards in Zukunft ständig verbessern werden. Dies hat zur Folge, dass sich Hörer darauf einstellen müssen, Radiogeräte immer wieder zu erneuern.“
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „Nach einer solchen Abwägung setzt sich die DLM dafür ein, zukünftig die Codierung MPEG 4 AAC+ zu verwenden. Dies hat zur Folge, dass die bisher im Markt befindlichen DAB Empfänger die DAB-Programme nicht mehr empfangen können. Die DLM muss feststellen, dass DAB weder von den Hörern noch von vielen Radioveranstaltern angenommen wurde. Über die Zahl der im Markt befindlichen DAB-Geräte gibt es keine genauen Angaben. Die Zahlen schwanken zwischen 50.000 und 100.000 Geräten.“

redirecter.toolforge.org

  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „2.8 Umsetzung der RRC 06: Auf der internationalen Wellenkonferenz RRC 06 wurden die digitalen terrestrischen Verbreitungswege für Rundfunk in den Frequenzbereichen VHF und UHF koordiniert. Die Ergebnisse der RRC 06 werden als „GE06-Abkommen“ veröffentlicht und treten am 17.06.2007 in Kraft. Durch dieses Abkommen wurde der frequenztechnische Rahmen für den digitalen terrestrischen Rundfunk für mindestens die nächsten 20 Jahre bestimmt. Sie heben die Vereinbarungen aus dem Jahr 1961 (Stockholm) auf und ergänzen die Ergebnisse der Maastricht- und Wiesbaden-Konferenzen für DAB. Da es prinzipiell egal welcher Art ein digitaler Datenstrom ist, hat die RRC 06 offen gelassen, ob die bereitgestellten Übertragungskapazitäten für Hörfunk oder Fernsehen genutzt werden und überließ diese Entscheidungen den jeweiligen Staaten. Dabei zeichnet sich – jenseits von Mischnutzungen mittels DMB und DVB-H – ab, dass Fernsehen über DVB-T im Band IV/V und Radio über DAB im Band III ausgestrahlt wird.“
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de Übertragungskapazitäten nach RRC 06
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „3.4 Eigene digitale Übertragungskapazitäten für den Hörfunk (…) Als digitale terrestrische Rundfunkübertragungsverfahren stehen DAB-Digital Audio Broadcast, DMB-Digital Multimedia Broadcast8, DVB-T-Digital Video Broadcast und DVB-H-Digital Video Broadcast Handheld in den Frequenzbändern III (VHF), IV/V (UHF) und im L-Band zur Verfügung. In Zukunft sollen diese unterschiedlichen Standards zu einem IP-basierten Standard DxB zusammengeführt werden. Dabei ist nur noch DAB in dem Format MPEG 2 Layer 1 ein Audiostandard, der aber bereits Datendienste mit übertragen kann. Die übrigen Standards sind für die Art der Inhalte offen.“
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „Um die Entwicklungschancen des Hörfunks zu sichern, setzt sich die DLM des-halb dafür ein, dem Hörfunk in der digitalen Welt vorrangig terrestrische Übertragungskapazitäten zur Verfügung zustellen und dafür eigene Multiplexe oder Teilmultiplexe ausdrücklich zur Verbreitung von Radioprogrammen und ihren Zusatzdiensten zuzuweisen. Auch aus diesem Grund lehnt sie eine medienneutrale, nur frequenztechnische Zuweisung von Kapazitäten ohne Benennung der Programmart ab. Nur wenn für Hörfunk reservierte Übertragungskapazitäten nicht von Radioveranstaltern genutzt werden, sollen sie für TV, Datendienste und schließlich für Tele-kommunikationszwecke eingesetzt werden.“
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „HD-Radio: Die DLM hat keine grundsätzlichen Einwände, wenn dieses Verfahren technisch einsetzbar ist und die Veranstalter dieses Verfahren einsetzen wollen. Dabei sind jedoch die in den einzelnen Ländern geltenden Rundfunkgesetze bzw. -staatsverträge im Hinblick auf die erfolgten Lizenzierungen zu beachten. Die DLM hält die Möglichkeiten dieses Verfahrens aber nicht für ausreichend, um dem Hörfunk neue Impulse zu geben. Dies gilt auch für den Einsatz von DRM (Digital Radio Mondial) für Kurz-, Lang- und Mittelwelle und DRM plus für den UKW-Frequenzbereich. Voraussetzung für den Einsatz DRM plus wäre eine Abschaltung des analogen UKW-Hörfunks und eine Neuordnung der Frequenzen. Dies ist auf absehbare Zeit jedoch nicht realistisch, auch weil es einen Simulcastbetrieb ausschließen würde.“
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „Die DLM erwartet, dass sich die Codierungs- und Übertragungsstandards in Zukunft ständig verbessern werden. Dies hat zur Folge, dass sich Hörer darauf einstellen müssen, Radiogeräte immer wieder zu erneuern.“
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „Nach einer solchen Abwägung setzt sich die DLM dafür ein, zukünftig die Codierung MPEG 4 AAC+ zu verwenden. Dies hat zur Folge, dass die bisher im Markt befindlichen DAB Empfänger die DAB-Programme nicht mehr empfangen können. Die DLM muss feststellen, dass DAB weder von den Hörern noch von vielen Radioveranstaltern angenommen wurde. Über die Zahl der im Markt befindlichen DAB-Geräte gibt es keine genauen Angaben. Die Zahlen schwanken zwischen 50.000 und 100.000 Geräten.“

web.archive.org

  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „2.8 Umsetzung der RRC 06: Auf der internationalen Wellenkonferenz RRC 06 wurden die digitalen terrestrischen Verbreitungswege für Rundfunk in den Frequenzbereichen VHF und UHF koordiniert. Die Ergebnisse der RRC 06 werden als „GE06-Abkommen“ veröffentlicht und treten am 17.06.2007 in Kraft. Durch dieses Abkommen wurde der frequenztechnische Rahmen für den digitalen terrestrischen Rundfunk für mindestens die nächsten 20 Jahre bestimmt. Sie heben die Vereinbarungen aus dem Jahr 1961 (Stockholm) auf und ergänzen die Ergebnisse der Maastricht- und Wiesbaden-Konferenzen für DAB. Da es prinzipiell egal welcher Art ein digitaler Datenstrom ist, hat die RRC 06 offen gelassen, ob die bereitgestellten Übertragungskapazitäten für Hörfunk oder Fernsehen genutzt werden und überließ diese Entscheidungen den jeweiligen Staaten. Dabei zeichnet sich – jenseits von Mischnutzungen mittels DMB und DVB-H – ab, dass Fernsehen über DVB-T im Band IV/V und Radio über DAB im Band III ausgestrahlt wird.“
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de Übertragungskapazitäten nach RRC 06
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „3.4 Eigene digitale Übertragungskapazitäten für den Hörfunk (…) Als digitale terrestrische Rundfunkübertragungsverfahren stehen DAB-Digital Audio Broadcast, DMB-Digital Multimedia Broadcast8, DVB-T-Digital Video Broadcast und DVB-H-Digital Video Broadcast Handheld in den Frequenzbändern III (VHF), IV/V (UHF) und im L-Band zur Verfügung. In Zukunft sollen diese unterschiedlichen Standards zu einem IP-basierten Standard DxB zusammengeführt werden. Dabei ist nur noch DAB in dem Format MPEG 2 Layer 1 ein Audiostandard, der aber bereits Datendienste mit übertragen kann. Die übrigen Standards sind für die Art der Inhalte offen.“
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „Um die Entwicklungschancen des Hörfunks zu sichern, setzt sich die DLM des-halb dafür ein, dem Hörfunk in der digitalen Welt vorrangig terrestrische Übertragungskapazitäten zur Verfügung zustellen und dafür eigene Multiplexe oder Teilmultiplexe ausdrücklich zur Verbreitung von Radioprogrammen und ihren Zusatzdiensten zuzuweisen. Auch aus diesem Grund lehnt sie eine medienneutrale, nur frequenztechnische Zuweisung von Kapazitäten ohne Benennung der Programmart ab. Nur wenn für Hörfunk reservierte Übertragungskapazitäten nicht von Radioveranstaltern genutzt werden, sollen sie für TV, Datendienste und schließlich für Tele-kommunikationszwecke eingesetzt werden.“
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „HD-Radio: Die DLM hat keine grundsätzlichen Einwände, wenn dieses Verfahren technisch einsetzbar ist und die Veranstalter dieses Verfahren einsetzen wollen. Dabei sind jedoch die in den einzelnen Ländern geltenden Rundfunkgesetze bzw. -staatsverträge im Hinblick auf die erfolgten Lizenzierungen zu beachten. Die DLM hält die Möglichkeiten dieses Verfahrens aber nicht für ausreichend, um dem Hörfunk neue Impulse zu geben. Dies gilt auch für den Einsatz von DRM (Digital Radio Mondial) für Kurz-, Lang- und Mittelwelle und DRM plus für den UKW-Frequenzbereich. Voraussetzung für den Einsatz DRM plus wäre eine Abschaltung des analogen UKW-Hörfunks und eine Neuordnung der Frequenzen. Dies ist auf absehbare Zeit jedoch nicht realistisch, auch weil es einen Simulcastbetrieb ausschließen würde.“
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „Die DLM erwartet, dass sich die Codierungs- und Übertragungsstandards in Zukunft ständig verbessern werden. Dies hat zur Folge, dass sich Hörer darauf einstellen müssen, Radiogeräte immer wieder zu erneuern.“
  • alm.de: (Memento des Originals vom 4. Januar 2007 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.alm.de „Nach einer solchen Abwägung setzt sich die DLM dafür ein, zukünftig die Codierung MPEG 4 AAC+ zu verwenden. Dies hat zur Folge, dass die bisher im Markt befindlichen DAB Empfänger die DAB-Programme nicht mehr empfangen können. Die DLM muss feststellen, dass DAB weder von den Hörern noch von vielen Radioveranstaltern angenommen wurde. Über die Zahl der im Markt befindlichen DAB-Geräte gibt es keine genauen Angaben. Die Zahlen schwanken zwischen 50.000 und 100.000 Geräten.“