Dazu Katrin Stein, Die Verantwortlichkeit politischer Akteure, Mohr Siebeck, Tübingen 2009, S. 598: „Dementsprechend unterschieden sich die Amtsverhältnisse des Reichskanzlers und der Staatssekretäre unter der Bismarck’schen Reichsverfassung nicht von den Beamtenverhältnissen.“