Wie wir uns bewegen – Verkehrsentwicklungsplan. Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten in Saarbrücken. In: saarbruecken.de. Landeshauptstadt Saarbrücken, 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. September 2020; abgerufen am 19. Juni 2020.
Im Artikel I, Absatz 1 des Zweiten Pariser Friedens wurde der Grenzverlauf dementsprechend definiert und am 20. November1815 von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen, KaiserFranz I. von Österreich und Zar Alexander I. von Russland paraphiert: „Von Perle läuft sie durch Launsdorf, Wallwick, Schardorff, Niederweiling, Pellweiler, so daß alle diese Ortschaften mit ihren Kirchspielen bey Frankreich verbleiben, bis nach Houvre, und folgt sodann den ehemahligen Gränzen des Fürstenthums Saarbrücken, dergestalt, daß Saar-Louis, und der Lauf der Saar mit den zur Rechten der oben bezeichneten Linie liegenden Ortschaften und ihren Kirchspielen außerhalb der Französischen Gränze bleiben. Von den Gränzen des ehemahligen Fürstenthums Saarbrücken bleibt die Demarcations-Linie die nähmliche, die gegenwärtig Deutschland von den Departements der Mosel und des Nieder-Rheins scheidet, bis an die Lauter, welche ferner bis an ihren Ausfluß in den Rhein die Gränze bildet. Das gesammte Gebieth am linken Ufer der Lauter, mit Inbegriff der Festung Landau, wird mit Deutschland vereiniget. Jedoch bleibt die Stadt Weißenburg, welche von diesem Fluße durchschnitten wird, ganz bey Frankreich, mit einem Umkreise von nicht mehr als tausend Französischen Klaftern auf dem linken Ufer der Lauter, welche die zur bevorstehenden Abgränzung zu ernennende Commission näher bestimmen wird.“ (Wiener Congreß-Acte unterzeichnet am 8. Junius 1815)
Wie wir uns bewegen – Verkehrsentwicklungsplan. Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten in Saarbrücken. In: saarbruecken.de. Landeshauptstadt Saarbrücken, 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 23. September 2020; abgerufen am 19. Juni 2020.