Er übernahm nach dem Tode seines Onkels dessen Güter, war jedoch „wirtschaftlich glücklos“. – Mader: Festschrift, S. 30. 1937 wurde ein Konkursantrag mangels Vermögens abgewiesen. Zu jener Zeit hatte Wimpffen, zur Besserung seiner Finanzlage, bereits versucht, unter anderem (das nicht in das Fideikommiss eingeschlossene) Gut Neuhaus zu veräußern, was jedoch nicht gelang. – Siehe: Graf Georg Wimpffen vermögenslos. In: Neue Freie Presse, Morgenblatt (Nr. 26000 M/1937), 28. Jänner 1937, S. 6, unten rechts. (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/nfp