Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte, Abschnitt III Vermisste und Tote (SR 0.518.521), bei den Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft, [28. Oktober 2007].
spiegel.de vom 14. Februar 1966: Was Dänen denken. Zitat:
„Die meisten Dänen kritisierten den Grabvertrag nicht nur, weil er den Deutschen erlaubte, auf ihren Kirchhöfen herumzuschaufeln. Mehr noch störte sie, daß die von der Bundesrepublik angelegten Kriegsgräberstätten privilegiert sind:
Tote Dänen ruhen für gewöhnlich 20, auf Antrag der Angehörigen höchstens 60 Jahre lang. Dann werden ihre Gräber eingeebnet. Die Deutschen aber sollen ihre Plätze in dänischer Erde für immer behalten.
Dieses ewige Ruherecht für gefallene Krieger ist keine deutsche, sondern eine amerikanische Erfindung. Sie stammt aus dem US-Bürgerkrieg und wurde von den europäischen Nationen nach dem Ersten Weltkrieg übernommen – in der Hoffnung, die langen Reihen von Soldatengräbern würden auf ewig zur Versöhnung der Völker mahnen.
Die Dänen hatten dafür wenig Verständnis. Friedfertig und seit 100 Jahren nicht mehr aktiv an Waffengängen beteiligt, machen sie keinen Unterschied zwischen Kriegs- und Friedenstoten.
Ewiges Ruherecht genießen bei ihnen nur Könige und Berühmtheiten wie der Märchenerzähler Hans Christian Andersen, der Philosoph Sören Kierkegaard, der Atomforscher Niels Bohr und der – von der Gestapo als Widerstandskämpfer erschossene – Pastor und Dramatiker Kaj Munk. Und nun beanspruchten ausgerechnet die Deutschen das Recht der dänischen Könige.“