Das Fliegende Standgericht des Befehlshabers im Wehrkreis III, das nicht mit dem „Fliegenden Standgericht des Führers“ verwechselt werden darf, wurde durch eine Anordnung des Befehlshabers im Wehrkreis III am 13. Februar 1945 aufgestellt. Gutachten von Norbert Haase: Wehrmacht-Erschießungsstätte Ruhleben („Murellenschlucht“). 1995
Anordnung des Reichsverteidigungskommissars für Wien. In: Neues Wiener Tagblatt. Demokratisches Organ / Neues Wiener Abendblatt. Abend-Ausgabe des („)Neuen Wiener Tagblatt(“) / Neues Wiener Tagblatt. Abend-Ausgabe des Neuen Wiener Tagblattes / Wiener Mittagsausgabe mit Sportblatt / 6-Uhr-Abendblatt / Neues Wiener Tagblatt. Neue Freie Presse – Neues Wiener Journal / Neues Wiener Tagblatt, 30. März 1945, S. 2 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/nwg
Standgerichte in feindbedrohten Gebieten. In: Neues Wiener Tagblatt. Demokratisches Organ / Neues Wiener Abendblatt. Abend-Ausgabe des („)Neuen Wiener Tagblatt(“) / Neues Wiener Tagblatt. Abend-Ausgabe des Neuen Wiener Tagblattes / Wiener Mittagsausgabe mit Sportblatt / 6-Uhr-Abendblatt / Neues Wiener Tagblatt. Neue Freie Presse – Neues Wiener Journal / Neues Wiener Tagblatt, 17. Februar 1945, S. 1 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/nwg
Der damals 26-jährige Bauernsohn Johann Breitwieser hatte auf dem elterlichen Hof in Mitterfils, Gemeinde Pennewang, die von ihm geschwängerte 19-jährige Magd Hilde Strasser durch Messerstiche so schwer verletzt, dass sie kurz nach ihrer Flucht zu einer Nachbarin daran starb. Das Todesurteil gegen Breitwieser wegen Mordes wurde am Tag nach Prozessbeginn gefällt, worauf Justizminister Kurt Schuschnigg dem zu dieser Zeit in Mallnitz weilenden Bundespräsidenten ein Gnadengesuch vorlegte und die Todesstrafe fünf Minuten vor der geplanten Hinrichtung Breitwiesers durch den Scharfrichter Johann Lang in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt wurde. Über den Standgerichtsprozess wurde damals in allen großen österreichischen Zeitungen detailliert berichtet – siehe ANNO – AustriaN Newspapers Online für das Jahr 1933.