Maika Jachmann: Dr. Stephan Harbarth, CDU/CSU. Rechtsanwalt. In: www.bundestag.de. Deutscher Bundestag: Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, abgerufen am 13. Februar 2024.
Harbarth, Stephan: Anlegerschutz in öffentlichen Unternehmen. In: Website Duncker & Humblot GmbH. Herausgegeben von Peter O. Mülbert, Uwe H. Schneider und Dirk A. Verse: Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Abteilung B: Rechtswissenschaft (SGK B). Band 122. 517 S., 1998, abgerufen am 15. Februar 2024.
faz.net
Reinhard Müller: Neuer Verfassungsrichter. Ein messerscharfer Denker. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 22. November 2018, abgerufen am 13. Februar 2024.
Heike Anger, Volker Votsmeier: Stephan Harbarth zum obersten Verfassungshüter gewählt. In: Handelsblatt. 15. Mai 2020, abgerufen am 15. Mai 2020. „Doch Harbarth ist zugleich umstritten. Im Parlament gehörte er als einer der Geschäftsführer der Wirtschaftskanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz mit jährlichen Nebeneinkünften von deutlich mehr als 250.000 Euro zu den Topverdienern. Mehr Transparenz schreibt das Abgeordnetengesetz nicht vor. Offen bleibt die Frage, wie er diesen anspruchsvollen Job neben seinem Bundestagsmandat ausüben konnte.“
Alicia Kreth: Kopf des Tages. Präsident mit politischer Vergangenheit. In: www.wiso-net.de. Hessische Niedersächsische Allgemeine - Kassel Mitte, 16. Mai 2020, abgerufen am 13. Februar 2024 (Seite 19 / Politik).
Lars Wienand: Dem neuen Präsidenten hängen alte Geldfragen an. In: T-Online. 15. Mai 2020, abgerufen am 27. Mai 2020. „Aus Angaben für Januar 2018, als aus der Anwalts-AG eine GmbH wurde, ergibt sich eine monatliche Vergütung zwischen 75.000 und 100.000 Euro.“
Lars Wienand: Dem neuen Präsidenten hängen alte Geldfragen an. In: T-Online. 15. Mai 2020, abgerufen am 15. Mai 2020. „Kann man etliche Jahre Bundestagsabgeordneter sein und dazu hauptberuflich ein Vorstand einer Anwaltskanzlei? Rechnerisch verdient Harbarth dort so viel, dass man dafür bei 500 Euro Stundensatz 2500 Stunden im Jahr arbeiten müsste. […] Aus Angaben für Januar 2018, als aus der Anwalts-AG eine GmbH wurde, ergibt sich eine monatliche Vergütung zwischen 75.000 und 100.000 Euro.
Harbarth verdient damals so außergewöhnlich viel, dass Kritiker fragen, ob seine Anwaltstätigkeit wirklich als Nebentätigkeit gelten kann. Das Mandat für den Bürger muss aber für einen Bundestagsabgeordneten im Mittelpunkt der Tätigkeit stehen, heißt es im Abgeordnetengesetz.
[…] ‚Welcher Partner schenkt einem Partner, der nur maximal 25 Prozent neben dem Abgeordneten-Job arbeiten kann, 75 Prozent Einnahmen und warum?‘, fragt Siemon. Die Annahme von Geld ist nach dem Abgeordnetengesetz unzulässig, ‚wenn diese Leistung ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Bundestags gewährt wird‘. Dahinter steckt: Abgeordnete sollen keine Lobbyisten sein.“
Lars Wienand: Dem neuen Präsidenten hängen alte Geldfragen an. In: T-Online. 15. Mai 2020, abgerufen am 15. Mai 2020. „Wenn aber die Aufgaben als Abgeordneter im Vordergrund standen und für die Anwaltstätigkeit wenig Zeit blieb, stellt sich die andere Frage: Wofür bekam Stefan Harbarth dann diese Summen?“
Harbarth, Stephan: Anlegerschutz in öffentlichen Unternehmen. In: Website der Universitätsbibliothek Heidelberg. Peter O. Mülbert, Uwe H. Schneider und Dirk A. Verse (Hrsg): Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen : Abteilung B, Rechtswissenschaft : Schriften des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ; Band 122, 1998, abgerufen am 15. Februar 2024.