Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern (Memento des Originals vom 24. September 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesnetzagentur.de (Vfg. 25/2006, Amtsbl. Nr. 7, Vfg. 18/2007; PDF; 122 kB) „Bei Ortsnetzrufnummern erlaubt die ONKz einen Rückschluss auf die geographische Lokation des Teilnehmers. […] Sollte die Bundesnetzagentur feststellen, dass eine abgeleitete Zuteilung ohne Beachtung des Ortsnetzbezuges erfolgt ist bzw. trotz Wegfall des jeweiligen Ortsnetzbezuges eine Ortsnetzrufnummer weiterhin genutzt wird, ordnet die Bundesnetzagentur gegenüber dem Anbieter die Abschaltung der betroffenen Rufnummer an.“
bundesnetzagentur.de
Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern (Memento des Originals vom 24. September 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesnetzagentur.de (Vfg. 25/2006, Amtsbl. Nr. 7, Vfg. 18/2007; PDF; 122 kB) „Bei Ortsnetzrufnummern erlaubt die ONKz einen Rückschluss auf die geographische Lokation des Teilnehmers. […] Sollte die Bundesnetzagentur feststellen, dass eine abgeleitete Zuteilung ohne Beachtung des Ortsnetzbezuges erfolgt ist bzw. trotz Wegfall des jeweiligen Ortsnetzbezuges eine Ortsnetzrufnummer weiterhin genutzt wird, ordnet die Bundesnetzagentur gegenüber dem Anbieter die Abschaltung der betroffenen Rufnummer an.“
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Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern (Memento des Originals vom 24. September 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesnetzagentur.de (Vfg. 25/2006, Amtsbl. Nr. 7, Vfg. 18/2007; PDF; 122 kB) „Bei Ortsnetzrufnummern erlaubt die ONKz einen Rückschluss auf die geographische Lokation des Teilnehmers. […] Sollte die Bundesnetzagentur feststellen, dass eine abgeleitete Zuteilung ohne Beachtung des Ortsnetzbezuges erfolgt ist bzw. trotz Wegfall des jeweiligen Ortsnetzbezuges eine Ortsnetzrufnummer weiterhin genutzt wird, ordnet die Bundesnetzagentur gegenüber dem Anbieter die Abschaltung der betroffenen Rufnummer an.“
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Struktur und Ausgestaltung des Nummernbereichs für Ortsnetzrufnummern (Memento des Originals vom 24. September 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesnetzagentur.de (Vfg. 25/2006, Amtsbl. Nr. 7, Vfg. 18/2007; PDF; 122 kB) „Bei Ortsnetzrufnummern erlaubt die ONKz einen Rückschluss auf die geographische Lokation des Teilnehmers. […] Sollte die Bundesnetzagentur feststellen, dass eine abgeleitete Zuteilung ohne Beachtung des Ortsnetzbezuges erfolgt ist bzw. trotz Wegfall des jeweiligen Ortsnetzbezuges eine Ortsnetzrufnummer weiterhin genutzt wird, ordnet die Bundesnetzagentur gegenüber dem Anbieter die Abschaltung der betroffenen Rufnummer an.“