Das Paragium wird häufig mit der Apanage verwechselt, wie juristische Dissertationen vielfach bedauerten. Darin wurde Paragium mit „Erbtheilung oder Erbportion“ übersetzt (dementsprechend waren die Begünstigten „abgetheilte Herren“), „Apanagium“ hingegen mit „abfindung“ (Jo. Schilteri De paragio et apanagio Succincta Expositio. Itemque de feudis iuris Francici dissertatio, Straßburg 1701, S. 4 (Digitalisat)).