Wayback Machine. (PDF) 24. Februar 2021, archiviert vom Original am 24. Februar 2021; abgerufen am 21. Mai 2021.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/dip21.bundestag.de
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
und Bundesministerium der Justiz: Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den
Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften, Begründung (S. 18). 9. Mai 2023 (bmj.de [PDF; 520kB]).
BT-Drs. 8/2947: Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG), S. 22.
BT-Drs. 17/5916: Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke: Sexuelle Menschenrechte für Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle gewährleisten - Transsexuellengesetz aufheben.
BT-Drs. 17/2211: Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Das TSG wird durch das Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit (ÄVFGG) ersetzt. Das Verfahren wird vereinfacht und bei den Standesämtern angesiedelt. Somit wird den Grundrechten von transsexuellen Menschen und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen.
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 20/9049 – BT-Drs. 20/11004 vom 10.04.2024
dipbt.bundestag.de
TSG-Gesetzentwurf. In: Gesetzentwurf der Bundesregierung, Drucksache 8/2947. Bonner Universitäts-Buchdruckerei, 6. Juni 1979, abgerufen am 8. Dezember 2022 (deutsch).
Wayback Machine. (PDF) 24. Februar 2021, archiviert vom Original am 24. Februar 2021; abgerufen am 21. Mai 2021.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/dip21.bundestag.de
Hans-Christian Rößler, Madrid: Bestimmung des Geschlechts: Die spanische Transgender-Bewegung feiert ein neues Gesetz. In: FAZ.NET. ISSN0174-4909 (faz.net [abgerufen am 20. Mai 2022]).
FAQ für Meldebehörden zur XMeld-Version 2.3. (PDF) gültig ab 01.11.2017. Bundeszentralamt für Steuern, 15. Dezember 2017, S. 47, archiviert vom Original am 5. Februar 2018; abgerufen am 5. Februar 2018: „In den Fällen einer Adoption oder einer Änderung aufgrund des Transsexuellengesetzes behält die betroffene Person ihre bereits zugeteilte steuerliche Identifikationsnummer. Daraus folgt, dass die mit dem Fall einhergehende Änderung mit einer XMeld-Nachricht 0502 dem Bundeszentralamt für Steuern mitzuteilen ist. Beachten Sie bitte, dass in der Änderungsnachricht im Falle einer Adoption der Schlüssel 6 und im Falle der Änderung des Geschlechts der Schlüssel 12 der Schlüsseltabelle für die Auskunfts- und Übermittlungssperren mitgeteilt wird. Das Versenden einer XMeld-Nachricht 0510 (Abmeldung nach Unbekannt) und Anfordern einer neuen steuerlichen Identifikationsnummer über XMeld-Nachricht 0500 ist in diesen Fällen nicht zulässig.“
Spezifikation OSCI-XMeld 2.3. (PDF) Fassung vom 31.01.2017. Koordinierungsstelle für IT-Standards, Bremen, S. 581; 636; 645–646; 1366, archiviert vom Original am 5. Februar 2018; abgerufen am 5. Februar 2018.
Wayback Machine. (PDF) 24. Februar 2021, archiviert vom Original am 24. Februar 2021; abgerufen am 21. Mai 2021.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/dip21.bundestag.de
Selbstbestimmungsgesetz: Bundestag beschließt neues Gesetz. In: Der Spiegel. 12. April 2024, ISSN2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 12. April 2024]).
Guido Kleinhubbert: Der Gebärvater. In: Der Spiegel. 37/2013, 9. September 2013. Abgerufen am 27. Oktober 2014.
Valerie Höhne: Änderung der Geschlechtsangabe per Attest: Transsexuelle nutzen Gesetzeslücke. In: Spiegel Online. 26. April 2019 (spiegel.de [abgerufen am 2. September 2019]).
FAQ für Meldebehörden zur XMeld-Version 2.3. (PDF) gültig ab 01.11.2017. Bundeszentralamt für Steuern, 15. Dezember 2017, S. 47, archiviert vom Original am 5. Februar 2018; abgerufen am 5. Februar 2018: „In den Fällen einer Adoption oder einer Änderung aufgrund des Transsexuellengesetzes behält die betroffene Person ihre bereits zugeteilte steuerliche Identifikationsnummer. Daraus folgt, dass die mit dem Fall einhergehende Änderung mit einer XMeld-Nachricht 0502 dem Bundeszentralamt für Steuern mitzuteilen ist. Beachten Sie bitte, dass in der Änderungsnachricht im Falle einer Adoption der Schlüssel 6 und im Falle der Änderung des Geschlechts der Schlüssel 12 der Schlüsseltabelle für die Auskunfts- und Übermittlungssperren mitgeteilt wird. Das Versenden einer XMeld-Nachricht 0510 (Abmeldung nach Unbekannt) und Anfordern einer neuen steuerlichen Identifikationsnummer über XMeld-Nachricht 0500 ist in diesen Fällen nicht zulässig.“
Spezifikation OSCI-XMeld 2.3. (PDF) Fassung vom 31.01.2017. Koordinierungsstelle für IT-Standards, Bremen, S. 581; 636; 645–646; 1366, archiviert vom Original am 5. Februar 2018; abgerufen am 5. Februar 2018.
Wayback Machine. (PDF) 24. Februar 2021, archiviert vom Original am 24. Februar 2021; abgerufen am 21. Mai 2021.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/dip21.bundestag.de
Selbstbestimmungsgesetz: Bundestag beschließt neues Gesetz. In: Der Spiegel. 12. April 2024, ISSN2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 12. April 2024]).
Hans-Christian Rößler, Madrid: Bestimmung des Geschlechts: Die spanische Transgender-Bewegung feiert ein neues Gesetz. In: FAZ.NET. ISSN0174-4909 (faz.net [abgerufen am 20. Mai 2022]).
Bernd Meyenburg, Karin Renter Schmidt, Gunter Schmidt: Begutachtung nach dem Transsexuellengesetz. In: Zeitschrift für Sexualkunde. 28/2015, S. 107–120. ISSN0932-8114