Eherecht. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Band5: Differenzgeschäfte–Erde. Bibliographisches Institut, Leipzig / Wien 1906, S.405–407 (Digitalisat.zeno.org). „Das alte Sonderrecht von Personen, die aus landesherrlicher oder nach 1815 noch landesherrlich gewesener deutscher Familie stammen, ihre Ehen durch einen Stellvertreter (per procurationem) einzugehen, gilt nur noch, sofern dies zu Neujahr 1900 durch besondere Vorschrift ihrer Hausverfassung oder der Gesetze ihres Landes bestimmt war.“