Rechtssatz RS0012492.RIS, 17. Februar 2012, abgerufen am 1. März 2012: „Der von der überwiegenden Rechtsprechung der Gerichte zweiter Instanz bei der Unterhaltsbemessung üblicherweise zugrunde gelegte 40 Prozent – Anteil des schlechter verdienenden Ehegatten am Familiennettoeinkommen ist als grundsätzliche Orientierungshilfe bei der Unterhaltsbemessung zu billigen, ebenso der Drittelanteil des einkommenslosen Ehegatten am Nettoeinkommen des anderen Ehegatten.“
Unterhalt. In: Bürger/innen » Finanzen.HELP.gv.at, 1. Januar 2009, abgerufen am 19. April 2009.
nzz.ch
Alexandra Stühff: Wenn die Ehe scheitert, ist der Unterhalt nicht mehr garantiert. In: Neue Zürcher Zeitung. 16. Mai 2022, ISSN0376-6829 (nzz.ch [abgerufen am 26. September 2023]).
zdb-katalog.de
Alexandra Stühff: Wenn die Ehe scheitert, ist der Unterhalt nicht mehr garantiert. In: Neue Zürcher Zeitung. 16. Mai 2022, ISSN0376-6829 (nzz.ch [abgerufen am 26. September 2023]).