Das Policenmodell wurde von der EU-Kommission wiederholt als Verstoß gegen europäisches Verbraucherschutzrecht bewertet, zuletzt: Schlussanträge der Generalanwältin Sharpstone vom 11. Juli 2013 in der Rechtssache C 209/12, vgl. auch die Vorlagefrage des BGH vom 3. Mai 2013 (PDF).