Basler Zeitung, 26. November 2008: Vorerst wagt noch niemand, offen zu triumphieren: „[…] in Polen will der EU-skeptische Präsident Lech Kaczynski erst unterschreiben, wenn die Iren in einem zweiten Anlauf zustimmen.“
Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union BT-Drs. 16/8489 (geplantes deutsches Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon)
Entwurf eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union BT-Drs. 16/13923
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon – BT-Drs. 16/13924
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union – BT-Drs. 16/13925
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union – BT-Drs. 16/13926
Bundesverfassungsgericht – Pressestelle: Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; Begleitgesetz verfassungswidrig, soweit Gesetzgebungsorganen keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden. In: Pressemitteilung Nr. 72/2009. 30. Juni 2009, abgerufen am 1. Juli 2009: „Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute entschieden, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dagegen verstößt das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union insoweit gegen Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 Abs. 1 GG, als Bundestag und Bundesrat im Rahmen von europäischen Rechtssetzungs- und Vertragsänderungsverfahren keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden. Die Ratifikationsurkunde der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag von Lissabon darf solange nicht hinterlegt werden, wie die von Verfassungs wegen erforderliche gesetzliche Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte nicht in Kraft getreten ist. Die Entscheidung ist im Ergebnis einstimmig, hinsichtlich der Gründe mit 7:1 Stimmen ergangen (zum Sachverhalt vgl. Pressemitteilungen Nr. 2/2009 vom 16. Januar 2009 und Nr. 9/2009 vom 29. Januar 2009). […]“
Clara Sophie Cramer und Ulrike Franke argumentieren dagegen, der Absatz sei zu schwammig formuliert: Article 42.7 leaves more room for interpretation than one might expect for a clause in a legally binding text… If the EU’s aim is to become a defence union, and able to do more without support from other actors such as the US, it will need to operationalise – and clarify member states’ responsibilities under – Article 42.7 (Ambiguous alliance: Neutrality, opt-outs, and European defence. Essay Collection 28 June 2021)
Öffentliche Anhörungen zu Lissabon-Begleitgesetzen. In: hib – heute im bundestag Nr. 239. Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz, archiviert vom Original am 31. August 2009; abgerufen am 24. August 2009 (hib Nr. 239 1. Meldung): „Neben drei von den Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwürfen (16/13923, 16/13924, 16/13925) und einer von der Koalition gemeinsam mit der FDP-Fraktion einbrachten Vorlage (16/1326), steht auch ein Gesetzentwurf der Linksfraktion (16/13928) zur Diskussion.“
Begleitgesetzgebung zum Vertrag von Lissabon. In: hib – heute im bundestag Nr. 239. Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz, archiviert vom Original am 14. Oktober 2009; abgerufen am 25. August 2009 (hib Nr. 239 2. Meldung).
Dietrich Murswiek, Der Vertrag von Lissabon und das Grundgesetz. Rechtsgutachten über die Zulässigkeit und Begründetheit verfassungsgerichtlicher Rechtsbehelfe gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon und die deutsche Begleitgesetzgebung, 2. Aufl. 2008, Freiburger Dokumentenserver (FreiDok)
Öffentliche Anhörungen zu Lissabon-Begleitgesetzen. In: hib – heute im bundestag Nr. 239. Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz, archiviert vom Original am 31. August 2009; abgerufen am 24. August 2009 (hib Nr. 239 1. Meldung): „Neben drei von den Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwürfen (16/13923, 16/13924, 16/13925) und einer von der Koalition gemeinsam mit der FDP-Fraktion einbrachten Vorlage (16/1326), steht auch ein Gesetzentwurf der Linksfraktion (16/13928) zur Diskussion.“
Begleitgesetzgebung zum Vertrag von Lissabon. In: hib – heute im bundestag Nr. 239. Deutscher Bundestag, PuK 2 – Parlamentskorrespondenz, archiviert vom Original am 14. Oktober 2009; abgerufen am 25. August 2009 (hib Nr. 239 2. Meldung).
Nach einer Analyse von Open Europe (Memento vom 27. Oktober 2007 im Internet Archive) unterscheiden sich der Verfassungsvertrag und der Vertrag von Lissabon in nur 10 von 250 Vorschlägen, d. h. 96 % der Inhalte des Verfassungsvertrags wurden in den Vertrag von Lissabon übernommen.