Dieser Name ist auf den o. g. Listen nicht enthalten und wurde nur am 4. Mai in der Augsburger Allgemeinen behandelt. (Michael Hörmann: SPD-Mann Linus Förster beschäftigt Schwester. augsburger-allgemeine.de, 4. Mai 2013)
Bayerisches Abgeordnetengesetz in der derzeit geltenden Fassung vom 5. August 2010, siehe Art. 8, Abs. 1, auf bayern.landtag.de, im ursprünglichen Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes vom 1. Dezember 2000 lautete dieser Passus (Art. 6, Abs. 7, Satz 2): „Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für Personen, die mit dem Mitglied des Landtags verheiratet, oder im ersten Grad verwandt oder im ersten Grad verschwägert sind.“ (Lebenspartnerschaften wurden noch nicht berücksichtigt) siehe Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt. Nr. 28, 15. Dezember 2000 (PDF; 582 kB), S. 792: Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes
Bayerisches Abgeordnetengesetz in der derzeit geltenden Fassung vom 5. August 2010, siehe Art. 8, Abs. 1, auf bayern.landtag.de, im ursprünglichen Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes vom 1. Dezember 2000 lautete dieser Passus (Art. 6, Abs. 7, Satz 2): „Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für Personen, die mit dem Mitglied des Landtags verheiratet, oder im ersten Grad verwandt oder im ersten Grad verschwägert sind.“ (Lebenspartnerschaften wurden noch nicht berücksichtigt) siehe Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt. Nr. 28, 15. Dezember 2000 (PDF; 582 kB), S. 792: Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgeordnetengesetzes