Bremische Bürgerschaft Drucksache 18/545 (PDF; 159 kB) Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 12. Juli 2012 „Erlaubnisberechtigte Waffenbesitzer im Land Bremen“.
BT-Drs. 14/8340 (PDF; 253 kB) vom 25. Februar 2002 – eingesehen am 23. September 2010.
BT-Drs. 17/1282 vom 31. März 2010 (PDF; 117 kB) Zitat der Kleinen Anfrage von … der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, S. 1, 2. Abs.
BT-Drs. 16/12477 vom 25. März 2009 (PDF; 72 kB) Antrag der Grünen: Abrüstung in Privatwohnungen – Maßnahmen gegen Waffenmissbrauch – eingesehen am 15. August 2010.
BT-Drs. 16/13473 vom 17. Juni 2009 (PDF; 61 kB) Antrag der Grünen: Reduzierung der legalen Schusswaffen, Großkaliber-Verbot …
BT-Drs. 16/13423 vom 17. Juni 2009 (PDF; 1,2 MB) – eingesehen am 15. August 2010.
BT-Drs. 16/13472 vom 17. Juni 2009 (PDF; 71 kB) Entschließungsantrag … der Fraktion der FDP zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 16/12597, 16/13423 –
Seit 1977 galt ein Verbot, auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die nach ihrer baulichen Beschaffenheit geeignet sind, ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen aufzunehmen; darauf wies das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 7. März 2016 – 6 C 60.14 – hin. In der Verwaltungspraxis wurde dagegen angenommen, dass Jäger derartige Waffen legal erwerben, besitzen und zur Ausübung der Jagd verwenden dürfen, sofern sie nur mit einem Magazin bestückt sind, das nicht mehr als zwei Patronen aufnehmen kann. Die durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eingetretene Rechtsunsicherheit hat der Gesetzgeber durch eine Änderung von § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c BJagdG mit Wirkung vom 10. November 2016 beseitigt. Nach der bisherigen Praxis waren zwei Patronen im Magazin und eine im Lauf und damit drei Patronen in der Waffe insgesamt erlaubt. Nach der Neuregelung ist es völlig unerheblich, aus welchen Magazinen – also ob diese entnehmbar sind oder nicht bzw. über welche theoretische Kapazität sie verfügen – und in welcher Ladekonfiguration sich diese drei Schuss abfeuern lassen (vgl. Bundestags-Drucksache 18/9093, S. 11, [PDF; 297 kB], abgerufen am 3. Dezember 2016).
Seit 1977 galt ein Verbot, auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die nach ihrer baulichen Beschaffenheit geeignet sind, ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen aufzunehmen; darauf wies das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 7. März 2016 – 6 C 60.14 – hin. In der Verwaltungspraxis wurde dagegen angenommen, dass Jäger derartige Waffen legal erwerben, besitzen und zur Ausübung der Jagd verwenden dürfen, sofern sie nur mit einem Magazin bestückt sind, das nicht mehr als zwei Patronen aufnehmen kann. Die durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eingetretene Rechtsunsicherheit hat der Gesetzgeber durch eine Änderung von § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c BJagdG mit Wirkung vom 10. November 2016 beseitigt. Nach der bisherigen Praxis waren zwei Patronen im Magazin und eine im Lauf und damit drei Patronen in der Waffe insgesamt erlaubt. Nach der Neuregelung ist es völlig unerheblich, aus welchen Magazinen – also ob diese entnehmbar sind oder nicht bzw. über welche theoretische Kapazität sie verfügen – und in welcher Ladekonfiguration sich diese drei Schuss abfeuern lassen (vgl. Bundestags-Drucksache 18/9093, S. 11, [PDF; 297 kB], abgerufen am 3. Dezember 2016).
Heinrich Bernhard Oppenheim: Benedikt Franz Leo Waldeck, der Führer der preussischen Demokratie (1848–1870). Verlag von Robert Oppenheim, Berlin 1880, DNB36156760X, S.85 (279 S., eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
Michael Kotulla: Das konstitutionelle Verfassungswerk Preußens (1848–1918): Eine Quellensammlung mit historischer Einführung. Springer, Berlin, Heidelberg 2013, ISBN 978-3-642-55453-7, S.7ff., doi:10.1007/978-3-642-55453-7 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 12. Januar 2020]).
die Regelabfrage beim Verfassungsschutz wurde auf Initiative des Landes Hessen eingeführt (Quelle: Robert Maus, FAZ vom 30. Dezember 2023: Innenminister Beuth fordert Änderung des Waffengesetzes, auch online abrufbar)
Seit 1977 galt ein Verbot, auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die nach ihrer baulichen Beschaffenheit geeignet sind, ein Magazin mit einer Kapazität von mehr als zwei Patronen aufzunehmen; darauf wies das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 7. März 2016 – 6 C 60.14 – hin. In der Verwaltungspraxis wurde dagegen angenommen, dass Jäger derartige Waffen legal erwerben, besitzen und zur Ausübung der Jagd verwenden dürfen, sofern sie nur mit einem Magazin bestückt sind, das nicht mehr als zwei Patronen aufnehmen kann. Die durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eingetretene Rechtsunsicherheit hat der Gesetzgeber durch eine Änderung von § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c BJagdG mit Wirkung vom 10. November 2016 beseitigt. Nach der bisherigen Praxis waren zwei Patronen im Magazin und eine im Lauf und damit drei Patronen in der Waffe insgesamt erlaubt. Nach der Neuregelung ist es völlig unerheblich, aus welchen Magazinen – also ob diese entnehmbar sind oder nicht bzw. über welche theoretische Kapazität sie verfügen – und in welcher Ladekonfiguration sich diese drei Schuss abfeuern lassen (vgl. Bundestags-Drucksache 18/9093, S. 11, [PDF; 297 kB], abgerufen am 3. Dezember 2016).
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Michael Kotulla: Das konstitutionelle Verfassungswerk Preußens (1848–1918): Eine Quellensammlung mit historischer Einführung. Springer, Berlin, Heidelberg 2013, ISBN 978-3-642-55453-7, S.7ff., doi:10.1007/978-3-642-55453-7 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 12. Januar 2020]).
Ute Frevert: Die kasernierte Nation: Militärdienst und Zivilgesellschaft in Deutschland. 1. Auflage. C.H.Beck, München 2001, ISBN 978-3-406-47979-3, S.392 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 12. Januar 2020]).
Friedrich Ebel: "Der papierne Wisch": Die Bedeutung der Märzrevolution 1848 für die preußische Verfassungsgeschichte (= Schriftenreihe der Juristischen Gesellschaft, Berlin. Band158). de Gruyter, Berlin 1998, ISBN 978-3-11-016332-2, S.10ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 12. Januar 2020]).
Urte Evert: Die Eisenbraut: Symbolgeschichte der militärischen Waffe von 1700 bis 1945. Waxmann, 2015, ISBN 978-3-8309-8217-3, S.73f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 12. Januar 2020]).
Bemerkungen zu dem Kommissions-Entwurfe der Verfassungs-Urkunde für den preussischen Staat. Verlag der Decker'schen Geheimen Ober-Hofdruckerei, Berlin 1848, S.9 (17 S., eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
Heinrich Bernhard Oppenheim: Benedikt Franz Leo Waldeck, der Führer der preussischen Demokratie (1848–1870). Verlag von Robert Oppenheim, Berlin 1880, DNB36156760X, S.85 (279 S., eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
Karl Friedrich Rauer (Hrsg.): Protokolle der von der Versammlung zur Vereinbarung der Preußischen Verfassung ernannt gewesenen Verfassungs-Kommission. Verlag von Carl Heymann, Berlin 1849, S.125 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
Carl Bade: Das Waffenrecht des Volkes. In: Deutsche Reichstags-Zeitung. Nr.62. Frankfurt 1. August 1848, S.265f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
Franz Wigard (Hrsg.): Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der Deutschen constituirenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main. Band1, Nr.1-33. Frankfurt am Main 1848, S.685 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
Carol X. Vinzant: Lawyers, Guns, and Money: One Man's Battle with the Gun Industry, Verlag St. Martin's Press, 2015, ISBN 978-1-4668-9289-7, S. 54–56 [1]
hdg.de
Deutschlandvertrag 1952 auf Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland – eingesehen am 24. August 2010.
heymanns.com
Deutsche Richterzeitung Redaktioneller Beitrag, Information – DRiZ 2002, 241 – eingesehen am 26. August 2010.
Deutsche Richterzeitung redaktioneller Beitrag im Heft 07/2002 – eingesehen am 22. September 2010.
Deutsche Richterzeitung Früh übt sich – Zugang zu Waffen neu geregelt Information – DRiZ 2002, 241 – eingesehen am 23. September 2010.