Mit der Landesstimme wählt man eine Partei (bzw. die Landesliste einer Partei), mit der Wahlkreisstimme gibt man einer Person, die für den Wahlkreis kandidiert, eine Stimme: „Stimmenzahl […] Die von der Bundestagswahl bekannte Erststimme heißt Wahlkreisstimme, die Zweitstimme wird Landesstimme genannt. Auf diese Weise will man Missverständnisse beim Wähler hinsichtlich der Bedeutung der jeweiligen Stimme vermeiden.“ (Wahlsystem Hessen, abgerufen am 16. Januar 2019)