„freie Besetzung“: Das bedeutet, dass die Besetzung der Priesterstellen an dieser Kirche durch die kirchlichen Behörden frei von Einflüssen anderer Personen (z. B. eines Patrons, Grundherren oder sonstig Berechtigten) erfolgen konnte, das war nicht immer selbstverständlich: Rudolf Zinnhobler: Die geistlichen Präsentationsrechte in der Diözese Linz im 20. Jahrhundert. In: Jahrbuch des Oberösterreichischen Musealvereines. Band 114a, Linz 1969, ZDB-ID 553321-1, S. 139–154, hier: S 139–141 (zobodat.at [PDF]). Die Rechtslage in dieser Hinsicht war in Salzburg dieselbe, sodass dieser Artikel auch hier berücksichtigt werden kann.
zobodat.at
„freie Besetzung“: Das bedeutet, dass die Besetzung der Priesterstellen an dieser Kirche durch die kirchlichen Behörden frei von Einflüssen anderer Personen (z. B. eines Patrons, Grundherren oder sonstig Berechtigten) erfolgen konnte, das war nicht immer selbstverständlich: Rudolf Zinnhobler: Die geistlichen Präsentationsrechte in der Diözese Linz im 20. Jahrhundert. In: Jahrbuch des Oberösterreichischen Musealvereines. Band 114a, Linz 1969, ZDB-ID 553321-1, S. 139–154, hier: S 139–141 (zobodat.at [PDF]). Die Rechtslage in dieser Hinsicht war in Salzburg dieselbe, sodass dieser Artikel auch hier berücksichtigt werden kann.