Winfried Speitkamp (Hrsg.): Gewaltgemeinschaften in der Geschichte: Entstehung, Kohäsionskraft und Zerfall. Vandenhoeck & Ruprecht, 2017, ISBN 978-3-647-30116-7, S. 195 (google.com [abgerufen am 22. September 2023]): „Auch Kolonialreisende beschäftigten sich stark damit, dass sich durch das
höchste Prinzip der Geheimhaltung schlimmste Verbrechen kaschieren ließen.
Wenn Zeugen daher vor kolonialen Gerichten von ihrem Recht zu schweigen
Gebrauch machten, wurde dies als Resultat eines gemeinsamen Schwurs zur
Initiation in die Geheimgesellschaft der Poro gedeutet. Über solche Loyalitäten
äußerte sich auch Walter Volz, ein Schweizer Zoologe, als er die liberianisch-
sierra-leonische Grenzregion bereiste. Auf Basis verschiedener Informanten
hielt er 1906 in seinem Reisetagebuch fest:
»Wenn z.B. ein Poromann dazu kommt, wie ein anderer ein Menschen tötet, so hilft er ihm begraben + geht weg, ohne je davon zu sprechen. Er soll sich eher töten lassen, als den andern Poromann verklagen od. gegen ihn vor Gericht zu nennen.«
Diese maskierten Männerbünde würden folglich gegen die Normen der eigenen
Gesellschaft verstoßen und eine willkürliche Gewaltherrschaft ausüben. Auch
wenn diese völlig oberflächlichen Thesen über das Wesen afrikanischer Männerbünde [...]
Burgerbibliothek Bern, Privatarchive, Msshh XXIV 136.2 (27.06.1906-18.08.1906), S. 291.“