Nach drei grundsätzlichen Normen vom 14. April 1939 – „Verfügung über die deutsche Gerichtsbarkeit im Protektorat Böhmen und Mähren“, „Verfügung über die Strafgerichte“ und über die „Handlungsweise der Gerichte in zivilrechtlichen Fragen“ – waren deutsche Staatsbürger im Protektorat der reichsdeutschen Gerichtsbarkeit unterstellt und die übrige Bevölkerung im Protektorat, die aus dieser Regelung ausgenommen war, wurde nur in Straf- und Zivilsachen in allen Angelegenheiten, welche die Sicherheit im Reich betrafen, nach diesen Normen behandelt. Hierzu Jan Gebhart, Die tschechische Bevölkerung während der Okkupation und des Zweiten Weltkrieges, in: Heiner Timmermann, Emil Voráček, Rüdiger Kipke (Hrsg.): Die Beneš-Dekrete. Nachkriegsordnung oder ethnische Säuberung: Kann Europa eine Antwort geben?, Lit Verlag, Münster 2005, S. 162–171, hier S. 166.