Ärztekammer Nordrhein: Satzung der Ärztekammer Nordrhein. vom 23. Oktober 1993 in der Fassung vom 19. April 2008 (in Kraft seit dem 16. August 2008). 19. April 2008, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Februar 2015; abgerufen am 21. Februar 2015 (§ 1 (1). Die Ärztekammer Nordrhein ist die Vertretung der Ärzte des Landesteiles Nordrhein im Lande Nordrhein-Westfalen. Sie umfasst gemäß § 2 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 in der jeweils gültigen Fassung alle Ärzte, die in ihrem Bereich den ärztlichen Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ausgenommen sind die beamteten Berufsangehörigen innerhalb der Aufsichtsbehörde.).Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.aekno.de
Ärztekammer Nordrhein: Satzung der Ärztekammer Nordrhein. vom 23. Oktober 1993 in der Fassung vom 19. April 2008 (in Kraft seit dem 16. August 2008). 19. April 2008, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Februar 2015; abgerufen am 21. Februar 2015 (§ 1 (1). Die Ärztekammer Nordrhein ist die Vertretung der Ärzte des Landesteiles Nordrhein im Lande Nordrhein-Westfalen. Sie umfasst gemäß § 2 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 in der jeweils gültigen Fassung alle Ärzte, die in ihrem Bereich den ärztlichen Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ausgenommen sind die beamteten Berufsangehörigen innerhalb der Aufsichtsbehörde.).Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.aekno.de
Ärztekammer Nordrhein: Satzung der Ärztekammer Nordrhein. vom 23. Oktober 1993 in der Fassung vom 19. April 2008 (in Kraft seit dem 16. August 2008). 19. April 2008, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Februar 2015; abgerufen am 21. Februar 2015 (§ 1 (1). Die Ärztekammer Nordrhein ist die Vertretung der Ärzte des Landesteiles Nordrhein im Lande Nordrhein-Westfalen. Sie umfasst gemäß § 2 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 in der jeweils gültigen Fassung alle Ärzte, die in ihrem Bereich den ärztlichen Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ausgenommen sind die beamteten Berufsangehörigen innerhalb der Aufsichtsbehörde.).Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.aekno.de
Ärztekammer Nordrhein: Satzung der Ärztekammer Nordrhein. vom 23. Oktober 1993 in der Fassung vom 19. April 2008 (in Kraft seit dem 16. August 2008). 19. April 2008, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 21. Februar 2015; abgerufen am 21. Februar 2015 (§ 1 (1). Die Ärztekammer Nordrhein ist die Vertretung der Ärzte des Landesteiles Nordrhein im Lande Nordrhein-Westfalen. Sie umfasst gemäß § 2 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 in der jeweils gültigen Fassung alle Ärzte, die in ihrem Bereich den ärztlichen Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ausgenommen sind die beamteten Berufsangehörigen innerhalb der Aufsichtsbehörde.).Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.aekno.de